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roadster

Günstige Kfz Versicherung, besonders für unter 25 jährige

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Da nicht jeder auf der Seite des smart-club Deutschland e.V. vorbei schaut, erlaube ich mir mal auf eine interessante Neuerung in Sachen Kfz-Versicherung hinzuweisen, die sich wohl besonders für jüngere smart-Fahrer unter 25 Jahren rechnet, da es keine Altersbeschränkung gibt.

 

 

Vorteile:

Kein Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren!!!

Keine Regionalklassen (Großstädte wie Hamburg, München usw. sind teurer als Landgebiete) oder Typklassen

Keine Fahreranzahl (jeder kann den Wagen fahren, z.B. auch Fahranfänger)

Keine Kilometer-Begrenzung

Fahrzeugstandort, wie Garage oder draußen ist egal

------------------------------

 

Hier der Text von der Seite des smart-club Deutschland e.V.

 

Mit Unterstützung durch einen großen Assekuranz-Makler haben wir einen Rahmenvertrag für KFZ-Versicherungen unserer Mitglieder abgeschlossen. Jedes Mitglied des smart-club Deutschland e.V. kann seinen smart zu den Bedingungen des Rahmenvertrages versichern. Ausgeschlossen von dem Einschluß in den Rahmenvertrag sind lediglich gewerblich genutzte Fahrzeuge. Fahrzeuge anderer Hersteller fallen nicht unter den Rahmenvertrag.

 

Die nach dem Rahmenvertrag zu zahlenden Prämien sind Stückbeiträge. Unterschieden wird nur nach vier typbezogenen Beitragsklassen. Auf weitere sonst übliche Tarifierungsmerkmale wie Regionalklassen, Typklassen, Fahreralter, Anzahl und Art der Nutzer oder auch den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt kommt es nicht an. Alterszuschläge, Zuschläge für erhöhte Fahrleistungen oder dergl. werden also nicht berechnet! Eine Unterscheidung zwischen Dieseln und Benzinern gibt es nicht. Auch ein Schadenfall wirkt sich auf die Beitragshöhe nicht aus. Es gibt im Schadenfall keine Rückstufung, die im Folgejahr zu einer höheren Prämie führen würde.

 

Natürlich wird der persönliche Schadenfreiheitsrabatt trotzdem intern fortgeschrieben. Bei einem späteren Versichererwechsel wird der Schadenfreiheitsrabatt einschl. der während der Versicherung im Rahmenvertrag aufgelaufenen schadenfreien (oder auch schadenbelasteten) Jahre ganz normal mitgenommen.

 

Die Beiträge einer Autoversicherung nach dem Rahmenvertrag:

 

Gruppe I smart fortwo: Haftpflicht € 181,00, Vollkasko € 120,00 oder Teilkasko € 33,00

Gruppe II smart fortwo Cabrio: Haftpflicht € 181,00, Vollkasko € 120,00 oder Teilkasko € 37,00

Gruppe III smart forfour: Haftpflicht € 197,00, Vollkasko € 120,00 oder Teilkasko € 37,00

Gruppe IV smart roadster/roadster-coupé: Haftpflicht € 227,00, Vollkasko € 156,00 oder Teilkasko € 90,00

 

In Haftpflicht gilt eine Deckungssumme von € 100 Mio. pauschal, bei Personenschäden von € 8 Mio. maximal je geschädigte Person. Schutzbriefleistungen ("Öffentliche AutoPlus") sind eingeschlossen.

 

In der Vollkaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von € 300,00 je Schadenfall, für Teilkaskoschäden von € 150,00. Sofern nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, beträgt die Selbstbeteiligung € 150,00 je Schaden.

 

Die weiteren Einzelheiten unserer KFZ-Versicherung haben wir in einer nur im Mitgliederbereich zugänglichen pdf-Datei zum Nachlesen zusammengefaßt.

 

Eine Werkstattbindung an eine Partnerwerkstatt des Versicherers gibt es in unserem Rahmenvertrag selbstverständlich nicht! Wir haben darauf besonderen Wert gelegt, so daß ein Kaskoschaden in jedem Fall in der Werkstatt des Vertrauens unseres Mitglieds repariert werden kann und nicht in einer Werkstatt des Vertrauen der Versicherung repariert werden muß.

 

-------------

Rechnet mal, ob ihr z.B. bei der gängigsten Wahl von Haftpflicht mit Vollkasko über 313,- € (inkl. Jahresbeitrag im smart-club) im Jahr liegt. Wenn ja, dann würde sich ein Umstieg lohnen.

 

In meiner Familie haben wir schon drei smarts, die so günstiger fahren als bisher.

 

Alles weitere dazu unter www.smart-club.de

 

Gruß

Ralf


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hmm was heißt nun gewerblich nutzen? Ich fahre damit nur zur Arbeit und möchte den Wagen beschriften....

 

 


Genieße jeden Tag, es könnte Dein letzter sein!

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Hallo ralf512bbi

 

Wenn du Dein Auto mit einer Kompletten Firmenbeschriftung versiehst, also mit Adresse, Tel.-Nr. und z.B. WWW. dann wird Dir eine gewebliche Nutzug unterstellt!

Also nix mit Club- Versicherung.

 

Gruß

Micha


Gruß

Micha

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sicher oder nicht? da brauche ich genaue auskunft

 

 


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Wir haben aber keine Kristallkugel :-D

 

Wende dich an die Agentur, über die alles beim Smart-Club läuft. Denen hatte ich damals auch meine Fragen per Mail geschickt.

Einzig diese Agentur kann dir eine korrekte Auskunft erteilen. Alles andere ist Kristallkugel.


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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Bei mir ist das so!

Fahre den Smart PRIVAT, nur so nebenbei. Wollte für meine Fa. Reklame drauf machen, darauf habe ich nachgefragt und die haben gesagt das ich durch die Reklame das Fahrzeug Gewerblich nutze. Ob ich Geld dafür bekomme oder nicht spielt keine Rolle, denn ich könnte ja was dafür bekommen. :cry:


Gruß

Micha

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Na wenn Du ihn ausschließlich privat nutzt kann es keine gewerbliche Nutzung sein!

 

Wie das Fzg. genutzt wird kannst nur Du wissen, nicht wir!

 

Ob Du für die Reklame Geld bekommst oder nicht spielt keine Rolle, denn selbst wenn läge keine gewerbliche Tätigkeit vor, sondern eine bloße "sonstige Einnahme".

Andernfalls hätte wohl jeder irgendein Reklameschild auf dem Auto und würde so über Betriebsausgaben und AfA schön die Steuerlast mindern!

 

 

 

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@ ralf512bbi

 

Die gibst als Tätigkeit "selbständig" an.

 

Wenn Du den Smart zum betreiben dieser selbständigen Tätigkeit benutzt ist das eine

g e w e r b l i c h e Nutzung.

 

 

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Quote:
Die gibst als Tätigkeit "selbständig" an.

Wenn Du den Smart zum betreiben dieser selbständigen Tätigkeit benutzt ist das eine
g e w e r b l i c h e Nutzung.

 

Nein! Selbständigkeit darf nicht mit gewerblicher Tätigkeit gleichgesetzt werden. Wer bspw. einen freien Beruf (Arzt, Rechtsanwalt Steuerberater) ausübt ist zwar selbständig aber nicht Gewerbetreibender.

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Ich hatte deutlich geschrieben,

 

wenn zur Ausübung dieser selbständigen, beruflichen Tätigkeit der Smart benutzt wird,

ist das gewerbliche bzw. berufliche Nutzung.

 

z.B. bei Handelsvertretern, Anwälten usw.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Basti7114 am 14.08.2010 um 08:34 Uhr ]

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Die Wiederholung dieser Behauptung macht es leider nicht richtiger!

 

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:

 

Handelsvertreter -> Gewerbe -> gewerbliche Nutzung liegt vor

 

Anwalt -> selbständig -> gewerbliche Nutzung liegt NICHT vor

 

Ein Blick ins EStG zur Unterscheidung der einzelnen Einkunftsarten macht den Unterschied vielleicht klarer.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 14.08.2010 um 11:56 Uhr ]

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Ich schieb den Threat noch mal hoch, weil ich meinen Smart nun seit ca. 2 Monaten fahre und da ich noch nie einen eigenen PKW hatte, bin ich bei der AXA bei 115% eingestiegen und zahle für meine Vollkasko 90€ im MOnat.

 

Der Smart-Club ist da natürlich viel viel günstiger, aber mich hält noch folgende Fragestellung davon ab: Regelt die Versicherung wirklich alles so problemlos wie "große" Versicherer? Hat jemand schon Erfahrung in Schadensfällen mit dem Smart-Club gemacht?

 

Danke

-----------------

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Noch kein Schadensfall, nein, aber dahinter steht ein "großer" Versicherer, die Öffentliche Versicherung Braunschweig (http://www.oeffentliche.de). Ich hab allerdings auch allgemein noch keinen Unterschied in der Schadenabwicklung zwischen "großen" und "kleinen" Versicherungen gespürt - jedenfalls nicht zu Lasten der "Kleinen" :-D

 

Die Öffentliche wirbt übrigens speziell mit den Themen "Erste Klasse Service mit Hilfe vor Ort" und "Schnelle, unbürokratische Hilfe im Schadenfall".

 

Vielleicht hilft die das ja schon , bevor du noch 5 weitere alte Versicherungs-Themen ausgräbst für die selbe Frage ;-)

 

Gruß

Boris

[ Diese Nachricht wurde editiert von bse99 am 14.09.2010 um 09:30 Uhr ]


Fortwo Brabus Cabrio

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@ quattroporte

 

Hier nochmal speziell für Dich ... weil Du offenbar nichts checkst :

 

Ich hatte deutlich geschrieben,

 

wenn zur Ausübung dieser selbständigen, beruflichen Tätigkeit der Smart benutzt wird,

 

ist das g e w e r b l i c h e bzw. b e r u f l i c h e Nutzung.

 

z.B. bei Handelsvertretern, Anwälten usw.

 

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Ich glaube ja ihr redet einfach nur ein bisschen aneinander vorbei :)

 

Eine gewerbliche Nutzung liegt in der Regel vor, wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist und von den Mitarbeitern genutzt wird, z.B. bei den "Klassikern" Pflegedienst oder Pizzaservice.

 

Wenn der Wagen auf eine Privatperson zugelassen ist und von dieser genutzt wird, liegt keine gewerbliche Nutzung vor, auch nicht wenn diese Person z.B. als Freiberufler (wie ein Anwalt) arbeitet und dabei bzw. dazu ebendieses Fahrzeug verwendet.

 

Es gibt also eine kleinen, aber feinen Unterschied zwischen gewerblich und gewerblich.

 

Das Thema wurde übrigens auch im Club-Forum besprochen, im Zweifel dort nochmal nachlesen :)

 

Kurzfassung: Die Nutzung als Privatperson oder als Freiberufler für beruflich bedingte Fahrten ist zulässig.

 

Gruß

Boris

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bse99 am 14.09.2010 um 10:11 Uhr ]


Fortwo Brabus Cabrio

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Quote:

Am 14.09.2010 um 09:48 Uhr hat Basti7114 geschrieben:
@ quattroporte



Hier nochmal speziell für Dich ... weil Du offenbar nichts checkst :



Ich hatte deutlich geschrieben,



wenn zur Ausübung dieser selbständigen, beruflichen Tätigkeit der Smart benutzt wird,



ist das g e w e r b l i c h e bzw. b e r u f l i c h e Nutzung.



z.B. bei Handelsvertretern, Anwälten usw.

 

Getretener Quark wird breit - nicht stark! ;-)

 

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@ quattsch

 

"Der Vorteil der Dummheit ist es,

dass Dumme zu doof sind zu checken wie dumm sie sind"

 

by "ich nix wissen wem das gesagen tun hat"

 

:-P

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Bezeichnend dass manche Leute gleich zu Beleidigungen übergehen müssen wenn sie mit sachlichen Argumenten nicht weiter kommen.

 

Ich hätte im Gegensatz zu Dir noch jede Menge sachlicher und qualifizierter Argumente, als selbständiger Rechtsanwalt mit der Berechtigung zur Steuer- und Rechtsberatung weis ich nämlich wovon ich rede! :-D

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90 euro im monat ?

 

also ich bin bei dem rahmenvertrag dabei, zahle lächerliche 25 euro vollkasko im monat, davor hatte ich bei der da-direkt teilkasko 600 im jahr, vollkasko wäre über tausend gewesen.

 

ob die versicherung dann gut oder schlecht ist, ist mir erstmal egal. dafür gibts ja verträge und geld möchte ich nicht verschenken...

 

 

EDIT: wobei sich die preise für die oben genannte versicherung etwas erhöht haben.

gilt aber nur bei neuabschluss

[ Diese Nachricht wurde editiert von darkchief am 21.10.2010 um 17:38 Uhr ]


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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