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JannineBu

Radarkontrollen: Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis

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Wiwo

 

"Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren – wegen einer Gesetzeslücke."

 

Wasn Glück. Bin grad vorgestern wieder geblitzt worden...

 

JB

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Na ja, ist das dann nicht ein Freibrief für Raser und eine Bankrotterklärung für unseren Rechtsstaat? Was wird aus der Verkehrssicherheit, wenn einige ungeniert rasen und anderen Menschen in Gefahr bringen?

 

Zu hohe Geschwindigkeit ist noch immer die Unfallursache Nr. 1 auf unseren Straßen und kostet viele Menschen das Leben. Und die Raser überleben selber sogar relativ häufig ihre "Opfer".

 

Gruß, Rolf

 

 


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ich denke auch, dass man jetzt nicht die filme in den grauen kästen "leerfahren" sollte...

 

was das verfassungsgericht mit seinem urteil meinte ist die dauernde überwachung -wie sie z. b. auf den bab zur abstandsmessung gemacht wird- und eher nicht die selektive fotografie der kästen.

 

das sich aus dem gg herleitende recht auf informationelle selbstbestimmung ist hiervon wohl eher nicht berührt.

 

und bedenkt, dass es sich bei den angesprochenen urteilen um ag urteile handelt; also eher königlich, bayrisches amtsgericht :-D

 

spätestens bei einem olg wird das gekippt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bonn1967 am 25.11.2009 um 11:32 Uhr ]


Gruss Rainer

:-)

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Nur weil zwei Richter der Meinung sind dass dies verfassungswidrig ist müssen die restlichen tausenden Verkehrrichter und Bußgeldstellen nicht der selben Auffassung sein!

 

Außerdem wird man zu 99 % von Starenkästen und ähnlichen Anlagen nur geblitzt wenn wirklich ein Verstoß vorliegt.

Bei der Videoüberwachung auf Autobahnen war dies anders, hier wurde jeder gefilmt (egal ob schuldig oder nicht) und dies ist natürlich nicht korrekt.

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Am 25.11.2009 um 13:31 Uhr hat Zweitnick geschrieben:
Nur weil zwei Richter der Meinung sind dass dies verfassungswidrig ist müssen die restlichen tausenden Verkehrrichter und Bußgeldstellen nicht der selben Auffassung sein!



Außerdem wird man zu 99 % von Starenkästen und ähnlichen Anlagen nur geblitzt wenn wirklich ein Verstoß vorliegt.

Bei der Videoüberwachung auf Autobahnen war dies anders, hier wurde jeder gefilmt (egal ob schuldig oder nicht) und dies ist natürlich nicht korrekt.



 

hmm naja dann beruft man sich eben auf dieses AZ...

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Und was mache ich nun wenn ich nen Wisch bekomme mit meinem Bildchen drauf? Einfach sagen, ich weiss nicht wer gefahren ist?

 

Soweit ich weiss darf die Polizei sogar in der Nachbarschaft fagren, wer die Person auf dem Bild ist.


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Am 25.11.2009 um 15:15 Uhr hat CDIler geschrieben:
Und was mache ich nun wenn ich nen Wisch bekomme mit meinem Bildchen drauf? Einfach sagen, ich weiss nicht wer gefahren ist?



Soweit ich weiss darf die Polizei sogar in der Nachbarschaft fagren, wer die Person auf dem Bild ist.



 

das mit dem "weiss nicht wer gefahren ist" funktioniert evtl. einmal - danach bekommst du die auflage, ein fahrtenbuch zu führen.

 

desweiteren kann die polizei im rahmen der führerermittlungen innerhalb eines owi-verfahrens beim halter vorbeikommen und auch andere daten auswerten.

 

ich wage die behauptung, dass die ag-urteile, die die starenkästen betreffen, von den jeweiligen lg, oder olg kassiert werden, denn das bvg hat in seinem urteil nur die V i d e oaufzeichnungen als ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes gewertet.

 

hierunter fallen die starenkästen nicht! also schön langsam fahren! :-D

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bonn1967 am 25.11.2009 um 15:27 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von bonn1967 am 25.11.2009 um 15:29 Uhr ]


Gruss Rainer

:-)

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 13.04.2010 um 10:18 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Am 26.11.2009 um 14:48 Uhr hat RonnyD geschrieben:
Warum immer alles so kompliziert, wenn mans auch einfacher haben kann.



Wie es erst gar nicht zu einem Bild kommt, steht im Link und der BGH hat geurteilt, dass es kein Straftatbestand der Urkundenfälschung ist, höchstens Sachbeschädigung an der Radaranlage (richtig gelesen) und die muss man einem erst mal nachweisen, es könnte einem ja böswilligerweise irgend jemand aufs Kennzeichen Reflektorspray draufgesprüht haben.



www.rechtsanwalt.com



 

ich finde es sehr bedenklich, wenn hier sowas "angepriesen" wird - du bist dir aber schon der tatsache bewusst, dass es sich bei schabeschädigung auch um eine straftat handelt?

 

desweiteren bist du -wenn du verurteilt werden würdest - nach dem bgb schadenersatzpflichtig. und so eine anlage dürfte das knöllchen um ein vielfaches an euros übertreffen.

 

ich denke, dass man sich einfach an die gesetzlichen bestimmungen halten sollte...das schont euer leben, eure kugeln und vor allem das leben der anderen!!!

 

und wenn es einen mal erwischt, dann zahlt man die verwarnung halt...


Gruss Rainer

:-)

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 13.04.2010 um 10:19 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Ich fuhr gestern auf der Autobahn, das standen an einer 80er stelle so 2 neumodiche "getarnte" Blitzer (die silbern-schwarzen säulen) Obwohl die vor mir nicht schneller als 80 fuhren (ich fuhr vorsichtshalber 70) Hat diese Säule alle Geblitzt. Wenn es also möglich ist, das solch eine Anlage einen Defekt hat, und alle Fotografiert, dann sehe ich es so, das mein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt wurde. Und nachdem offenbar nicht sichergestellt werden kann, Das dieses Recht gewahrt wird, bin ich auch dafür das diese "Gelddruckmaschinen" Für Rechtswidrig erklärt werden. Denn hier geht es bestimmt nicht darum Unfälle zu vermeiden, sondern vielmehr darum Geld zu verdienen. Erst recht die "getarnten" Blitzen. Wenn man wollte, das dort langsamer gefahren wird, um Unfälle zu vermeiden, würde man die Blitzen Feuerwehr rot lackieren, und nicht tarnen... Oder Attrappen aufstellen... Die sind Billiger, und haben den gleichen Effekt....

 

In dem Sinne Daumen Hoch für das Urteil.

 

Aber das es Sachbeschädigung darstellen soll, wenn das Foto unbrauchbar wird, denke ich eher nicht. Den schließlich wird die Aufnahme ja nicht zerstört, sie nimmt halt nur etwas anderes auf.

Und selbst wenn, was kann eine Aufnahme schon kosten? Ich vermute mal eher das in einem solchen Fall wegen Verhältnismäßigkeit der Mittel nichts geschehen wird... Und es kann ja auch keine Absicht unterstellt werden, schließlich lasse ich mich ja nicht absichtlich blitzen...

 

Dennoch würde ich auf all das nicht vertrauen, sondern Vertraue lieber meinem integrierten Radarwarner, der das letzte Jahr ausgezeichnet Funktioniert hat ^^ Denn wer Aufmerksam fährt, sollte solche Geschwindigkeitsmessanlagen rechtzeitig erkennen, Auch die Getarnten....


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das ist alles ganz einfach: wer sich an die verkehrsregeln hält, den kann der staat auch nicht zur kasse bitten....

 

ausserdem zeigt man, dass man ein verantwortungsvoller verkehrsteilnehmer ist, denn geschwindigkeit ist hauptunfallursache und es ist ok, wenn das hart bestraft wird, wenn man mit seinem und -viel schlimmer- mit dem leben der anderen, schlimmstenfalls, fahrlässig umgeht.

 


Gruss Rainer

:-)

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Quote:
das ist alles ganz einfach: wer sich an die verkehrsregeln hält, den kann der staat auch nicht zur kasse bitten....

 

Darum gehts hier auch gar nicht. Die Frage ist nicht, ob der Staat z.B. die Überschreitung einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ahndet oder nicht. Die Frage ist, ob das Schiessen und Bevorraten eines Fotos zum Zweck der Beweisführung in diesem Fall angemessen ist oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt. Ein Blitzerfoto wird nur geschossen, wenn tatsächlich ein Verstoss vorliegt und nicht (wie bei der Videoüberwachung) für jeden, der zufällig gerade an der Kamera vorbei fährt. Dennoch: Wenn ich nun irgendwo 55 statt 50 fahre - reicht das schon aus, mein diesbeügliches Grundrecht einzuschränken? Alles eine Frage der Verhältnismässigkeit. Wenn ich jemanden umbringe, muss ich damit rechnen, dass die Gesellschaft mein Grundrecht auf Freiheit einschränkt. Wenn ich nachts nackt im Mondschein spazieren gehe, muss ich deswegen nicht in den Knast. Mein Grundrecht auf Freiheit bleibt erhalten. Insofern ist die Feststellung, dass man nichts zu befürchten habe sofern man sich vorschriftsmässig verhält, so pauschal nicht wirklich relevant.

 

JB

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Am 26.11.2009 um 14:48 Uhr hat RonnyD geschrieben:
Wie es erst gar nicht zu einem Bild kommt, steht im Link und der BGH hat geurteilt, dass es kein Straftatbestand der Urkundenfälschung ist, höchstens Sachbeschädigung an der Radaranlage (richtig gelesen) und die muss man einem erst mal nachweisen, es könnte einem ja böswilligerweise irgend jemand aufs Kennzeichen Reflektorspray draufgesprüht haben.

Spielt das eine Rolle...? Du bist schließlich verpflichtet, Dein Kfz vor Inbetriebnahme auf seine Verkehrstauglichkeit hin zu überprüfen und dazu gehört auch, dass vorschriftsgemäße Kennzeichen montiert sind... :roll: :roll: :roll:

 

Gruß

Salzfisch

-----------------

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 148.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

 


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 339.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 13.04.2010 um 10:19 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

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Am 26.11.2009 um 17:54 Uhr hat RonnyD geschrieben:
Quote:


Am 26.11.2009 um 17:00 Uhr hat Salzfisch geschrieben:




Spielt das eine Rolle...? Du bist schließlich verpflichtet, Dein Kfz vor Inbetriebnahme auf seine Verkehrstauglichkeit hin zu überprüfen und dazu gehört auch, dass vorschriftsgemäße Kennzeichen montiert sind... :roll: :roll: :roll:





Gruß


Salzfisch




 

 

 

Prüfst du dein Kfz vor Antritt jeder Fahrt auf Verkehrstauglichkeit ??? :lol: :lol: :lol:

 

 

 

Falls Ja, mach ich mal jetzt diesen hier :roll:

 


 

Die offizielle Pflicht hat überhaupt nichts damit zu tun, ob man es tatsächlich macht oder nicht...

 

Und ich verstehe die Diskussionen zwecks "Radarfallen" nicht wirklich. Wenn man so schnell fährt, wie erlaubt, muss man sich keine Sekunde mit der Thematik beschäftigen. Wenn nicht, kann man sich natürlich gerne mal aufregen.

und wenn die Radarfotos Probleme verursachen, was ist dann erst mit den ganzen Kamaeras an öffentlichen Plätzen?

Ich sehe die Einschränkung der persönlichen Freiheit bei der Radarmessung als sinnvolle Einschränkung zum Schutz von anderen...


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Quote:

Am 26.11.2009 um 22:14 Uhr hat Sam88 geschrieben:
Die offizielle Pflicht hat überhaupt nichts damit zu tun, ob man es tatsächlich macht oder nicht...

[...] Ich sehe die Einschränkung der persönlichen Freiheit bei der Radarmessung als sinnvolle Einschränkung zum Schutz von anderen...

Danke... ;-)

 

Gruß

Salzfisch

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 27.11.2009 um 00:56 Uhr ]


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Liest hier überhaupt mal jemand richtig?

 

Wie ich gestern schon schrieb, wurde ich auf der Autobahn, mit einem Haufen anderer geblitzt, obwohl ich im 80er bereich 70!!!! gefahren bin. Hier wurde also ganz klar mein Recht verletzt.

 

Aber hier geht es ja darum, das es keine Grundlage gibt, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verletzen, weil jemand zu schnell gefahren ist.

 

Um es mal Gesetzlich zu verdeutlichen, womit es vergleichbar ist:

 

Wenn jemand eine Zigarettenkippe wegwirft, darf man ihn auch nicht Teasern.

 

Ich als Nichtraucher könnte jetzt sagen, wer keine Zigarette wegwirft braucht sich nicht eine Sekunde mit dieser Thematik beschäftigen. Der könnte dies also in Ordnung Finden. Denn "wer einmal geteasert wurde, wird bestimmt keine Zigarette mehr einfach so wegwerfen".

 

Im Fall mit den Blitzern fehlt einfach im Gesetz eine Klausel, die besagt, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aufgehoben werden kann, um jemanden einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu überführen.

 

Da es dies aber nicht gibt, kann ich auf dieses Recht Pochen, da die Beweise (Foto) auf einem nicht Legalem weg besorgt wurden, denn ich habe nicht zugestimmt, das ein Foto von mir gemacht werden darf. Genau so wie Beweise bei einer nicht Genehmigten Hausdurchsuchung nicht zugelassen werden dürfen.


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Glaubt hier echt noch jemand, dass man mit der Reflexion des Blitzes sein Kennzeichen verbergen kann?

 

Klar, ich meine die Bullen hocken schließlich noch neben Ihrem C64 und werten analoge Bilder mit der Lupe aus, net? ... ... :roll:

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Tease ist etwas anderer als der Taser....

 

Google hilft auch hier...


Dummheit ist eine merkwürdige Krankheit, es leider nicht der Betroffene, sondern die Anderen.

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Quote:

Am 27.11.2009 um 11:44 Uhr hat Fido geschrieben:
Wie ich gestern schon schrieb, wurde ich auf der Autobahn, mit einem Haufen anderer geblitzt, obwohl ich im 80er bereich 70!!!! gefahren bin. Hier wurde also ganz klar mein Recht verletzt.

Ich hoffe, die Schmerzen waren nicht allzu stark! Hoffe Du wirst bald wieder gesund werden und kannst dieses traumatisierende Ereignis durch psychologische Hilfe bald verarbeiten...

 

Für wie wichtig halten sich eigentlich manche, dass sie glauben, die ganze Welt ist hinter ihren Fotos her?

 

:roll:

 

Gruß

Salzfisch

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Datenschutz wird, glaube ich, allgemein gern bagatellisiert. Schon möglich, dass mit einer Videoaufnahme die beweist, dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort warst so für sich genommen niemand etwas anfangen kann oder will. Aber das ist nicht der Punkt. Die Frage ist, wie viel Information über dein Leben gesammelt werden darf. Es geht den Staat einfach nichts an, wo du wann warst und ob die Dame auf dem Beifahrersitz deine Frau ist (um nur mal ein harmloses Beispiel zu verwenden). Der Überwachungsstaat z.B. in der DDR war letztlich auch irgendwann mal nur zu dem Zweck installiert worden, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Aber erstens funktioniert das nicht und zweitens will kein Mensch in so einem Staat leben. Nun kann man natürlich argumentieren, dass wir auch mit Videoüberwachung noch weit von DDR Verhältnissen weg sind und das ist sicher richtig - aber trotzdem bin ich dankbar für jedes noch so kleine Stückchen DDR, dass uns konsequenter Datenschutz erspart.

 

JB

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@ Salzfisch:

Wenn du der meinung bist, das der Staat ruhig machen kann was er will, solange er keinen körperlich verletzt, ist das deine Sache. Die Frage ist, was du sagen würdest, wenn ein anderes deiner Rechte einfach verletzt wird. Vielleicht kann der Staat ja an dir erproben, wie so ein GPS Chip bei dir im Auto so Funktioniert. Oder vielleicht wenn Rund um die Uhr jemand mit einer Videokammera dich verfolgt.

 

Wie JB geschrieben hat, sollte man irgendwo die Grenze ziehen, und da wo heute unsere Privatsphäre recht klein gehalten wird, sollte ma für jedes recht was man hat Froh sein, was man hat. Und wenn der Staat sich nciht daran hält, dann sollte er hier dazu verpflichtet werden. Im Notfall, wenn er nicht dafür garantieren kann, das die Blitzen richtig funktionieren, muss er sie halt demontieren...


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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 13.04.2010 um 10:20 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

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