garfikatze Geschrieben am 9. Dezember 2009 man hat mit meinem fahrzeug ein radarfoto gemacht mit 3 punkten zusatz.da dieses foto sehr unscharf ist,wusste ich natürlich nicht,wer gefahren ist.jetzt bin ich um strafe herumgekommen,allerdings mit auferlegung eines fahrtenbuches.frage-wie lang muss ich das büch führen,lebenslänglich?prüft eine behörde,ob ich dies auch führe?oder aufregung für die katz?wer weiss es? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Tuxxi Geschrieben am 9. Dezember 2009 was man nicht alles bei google findet... :-D klick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yellow-teddy Geschrieben am 9. Dezember 2009 Quote:Am 09.12.2009 um 11:36 Uhr hat garfikatze geschrieben:...wusste ich natürlich nicht,wer gefahren ist. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 9. Dezember 2009 Quote:Am 09.12.2009 um 15:44 Uhr hat yellow-teddy geschrieben:Quote:Am 09.12.2009 um 11:36 Uhr hat garfikatze geschrieben:...wusste ich natürlich nicht,wer gefahren ist. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Wie man sieht nicht immer die beste Ausrede! :-D ----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yellow-teddy Geschrieben am 9. Dezember 2009 Ich glaube, aus genau diesem Grund wurde die Regelung mit einem Fahrtenbuch eingeführt. Denn, mal ganz ehrlich: Wie hoch ist (vor allem im privaten Bereich) die Wahrscheinlichkeit, dass ich nicht weiß, wer mit meinem Fahrzeug unterwegs ist? Werd es ja wohl keinem Wildfremden in die Hand drücken den ich nie zuvor gesehen habe und dadurch auch nicht auf einem Foto mit schlechter Qualität wiedererkennen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Blade Geschrieben am 9. Dezember 2009 Und beim ersten derartigen Verstoß bekommt man nicht direkt ein Fahrtenbuch zu führen aufgedrückt ;-) -----------------WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
toao Geschrieben am 9. Dezember 2009 na kann auch schon beim ersten verstoß sein, zb wenn man eine rote ampel mißachtet hat. ich hatte vor ca 15 jahren (fast noch jugendsünde) auch mal das "vergnügen" 2jahre lang ein fahrtenbuch zu führen in der zeit hatte ich in unregelmäßigen abständen 2 mal "besuch" von der polizei (damals gab es in berlin noch sog. kontaktbereichsbeamte)denen mußte ich das fahrtenbuch zur kontrolle vorlegen hätte damals lieber die strafe annehmen sollen ( waren 1monat fahrverbot und 3 punkte plus bußgeld)ist echt nervig auf dauer, jede fahrt einzutragenmfgtoao Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
garfikatze Geschrieben am 9. Dezember 2009 danke fur die genauen aussagen,toao.aufgrund deiner erfahrungen weisst du es ganz genau.ist das fahrtenbuch zeitlich begrenzt,2 jahre,ist das so richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
toao Geschrieben am 9. Dezember 2009 nicht immer 2 jahrewie lange wird aber immer schriftlich mitgeteilt das fahrtenbuch ist ja eine auflage mfgtoao zitat aus dem o.g. link Wie lange darf die Fahrtenbuchauflage angeordnet werden? Hier richtet sich die Rechtsprechung natürlich sehr stark nach dem Einzelfall aus. Jeder Fall ist anders, so daß hier nur ungefähre Größenordnungen angegeben werden können. Bei einem Rotlichtverstoß beispielsweise darf die Auflage nur in Ausnahmefällen länger als 6 Monate dauern (OVG Münster, VersR 75, S. 384). Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (statt 80 km/h wurden 152 km/h gefahren) hat das VG des Saarlandes eine 1-jährige Dauer für gerechtfertigt gehalten (ZfS 1997, S. 319). Auch wenn sich die Delikte häufen, kann sich die Frist für die Auflage verlängern (3 Geschwindigkeitsüberschreitungen um 16, 27 und 12 km/h, 2jährige Dauer, BVG NJW 1979, S. 1054). bei mir war es damals so, daß es 2 jahre waren, weil die ampel schon länger rot gezeigt hatte (ampel wurde einfach nicht gesehen und somit ist der fahrer bei knallrot rübergefahren)[ Diese Nachricht wurde editiert von toao am 09.12.2009 um 19:32 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
garfikatze Geschrieben am 9. Dezember 2009 nochmals danke.ich mach das dann so,da ich ja nur 7000 km im jahr fahre,trage ich 3 urlaubsfahrten a 3300 km ein.so erspare ich mir schreibarbeit :-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Tuxxi Geschrieben am 9. Dezember 2009 Quote:Am 09.12.2009 um 19:10 Uhr hat garfikatze geschrieben:danke fur die genauen aussagen,toao.aufgrund deiner erfahrungen weisst du es ganz genau.ist das fahrtenbuch zeitlich begrenzt,2 jahre,ist das so richtig? :roll: das google nicht dein freund ist, hast ja bewiesen, aber auf den link oben wirst ja klicken können, oder??? da steht doch ganz klar, das die dauer von fall zu fall und von gericht zu gericht unterschiedlich ist... also wart doch einfach deinen bescheid ab oder nimm die punkte und zahl die strafe... wird dir hier keiner was genaueres sagen können ;-) edit: im übrigen sollte man zu dem mist, den man baut, auch stehen. [ Diese Nachricht wurde editiert von Tuxxi am 09.12.2009 um 20:03 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
toao Geschrieben am 10. Dezember 2009 jaja und heute mittag gibt es fischstäbchen :-D :-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gery Geschrieben am 17. Dezember 2009 Das Navigon Navi protokolliert übrigends selbst ein Fahrtenbuch, ausdrucken kannste das in Exel.Praktische Sache wenn man sein Auto als Firmenfahrzeug angemeldet hat. LG Gery Viele Grüße aus der Pfalz Gery Smartfernsehen, das Technikforum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen