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caledo

Kfz.-Steuer für den CDI

Empfohlene Beiträge

Hallo alle zusammen,

ich habe gestern (21.01.02 - ein denkwürdiger Tag!) nach langem Überlegen einen SMART Passion cdi bestellt. Und das Schönste - er kommt (voraussichtlich) in 2-3 Wochen !!! :)

Leider konnte ich zu einer Frage noch keine Antwort finden:
Wie verhält es sich mit dem cdi und der Kfz.-Steuer?? Muss ich zahlen oder ist der cdi steuerbefreit, so wie ich es auch einige Male hier gelesen habe und wie es mir auch ein Bekannter sagte??
Hintergrund: Der Verkäufer im SC Darmstadt meinte, dass der cdi eben nicht mehr befreit ist seit dem 01.01.2002, weil das entsprechende Gesetz geändert wurde. :-? :-?

Was ist nun richtig??

Vielen Dank vorab und herzliche Grüße
Torsten

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Steuerbefreit ist der kleine CDI
Aber wenn er einen Chip bekommt oder breitere Reifen :-D montiert werden ist die Steuer fällig ca.115Euro oder ähnlich :)
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The best there is the best there was and the best there ever will be
xyxthumbs.gif


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Na super, danke für die Info.
Frage mich nur, wieso der Händler dann das Gegenteil behauptet ????

Gruß
Torsten

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Die Befreiung ist glaub ich auf den 31.12.2005 begrenzt. :)
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The best there is the best there was and the best there ever will be
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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hallo zusammen,

Quote:

Am 22.01.2002 um 15:08 Uhr hat Timo geschrieben:
Die Befreiung ist glaub ich auf den 31.12.2005 begrenzt. :)


jepp, so ist es. :) siehe Kfz-Steuer beim smart

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Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

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Na dann erst mal Glückwunsch. In welcher Farbe hast Du ihn bestellt?

Vielleicht sehen wir uns ja mal in FFM.

Gruß DonEgon

Auch cdi Passion und Steuerfrei.
-----------------
Passion cdi, River Silver

"Vielleicht ist diese Welt die Hölle eines anderen Planeten"
Huxley (Philosoph)


 

 

 

rms.gif

 

Der Bundesverkehrsminister: "Das fahren dieser Marke macht abhängig und verursacht Spaß. Längerer Genuß ist ökologisch unbedenklich".

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@DonEgon
Bestellt habe ich dieses grau-metallic, Tridion Silber - Innen grau. Wollte eigentlich innen erst rotes Interieur, das sah im Configurator so toll aus. Als ich es dann aber live gesehen habe, war ich nicht mehr so begeistert.
Und wegen treffen - na schaun mer mal, würde ich sagen. Sicherlich werden wir aber hier im Forum mal wieder über den Weg laufen. 8-)

Gruss

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Hi caledo
Mein Smart Passion CDI ist am 21.11.2001 zugelassen worden.

Habe mal meinen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer herausgesucht.
Dort steht :
---------------
Festsetzung :
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen GT-AO 61 ist nach §3 b KraftStG für die Zeit vom 21.11.2001 bis 31.12.2005 steuerbefreit.


Erläuterungen :
die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöft wird ( § 3 b Abs. 1 und 2 KraftStG).
Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
----------------
Gegen diesen Bescheid lege ich keinen Einspruch ein.

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smartcabrio.jpg
Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
by by Oeffi

[ Diese Nachricht wurde editiert von Oeffi am 23.01.2002 um 02:03 Uhr ]


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

Klick here ... for OWL-Smarties

 

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Ich habe beim smart infocenter angerufen und folgende Antrwort per mail erhalten.

vielen Dank für Ihren Anruf.

Der smart cdi erfüllt folgende Bedingung der Steuerbefreiung, die über den
31.12.1999 seine Gültigkeit beibehält:
- 3 Liter Auto

Bei Erstzulassung bis zum 31.12.2004 erhält der smart cdi eine Steuerbefreiung
von insgesamt 1000 DM (die Dauer der Steuerbefreiung beträgt ca. 4,5 Jahre).

Ausführliche Informationen zum Thema Steuerbefreiung finden Sie in der Broschüre
"Kfz-Steuer für Pkw" vom Bundesfinanzministerium oder auf der Homepage:

http://www.bundesfinanzministerium.de

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Freundliche Grüsse

Ihr

smart Infocenter

######################

das passt nicht 100% zu dem Beitrag

diese Antwort habe ich auf meine Frage nach der Garantie bekommen

vielen Dank für Ihren Anruf.
Wie gerade telefonisch besprochen erhalten Sie die Informationen bezüglich der
Garantie hiermit schriftlich.

Garantie / smartmove Assistance ab 01.01.2002

MCC smart wird für alle ab dem 01. Januar 2002 zugelassenen smart City-Coupés
und Cabrios seine Garantiefrist an die bei DaimlerChrysler üblichen
Konditionen anpassen. Die im Rahmen der EU Richtlinie geltenden Bedingungen
gelten damit für smart weltweit (2 Jahre/unlimitierte Kilometer).

Ebenso wird das Moblitätspaket smartmove Assistance mit einer Dauer von bisher
einem Jahr auf eine Laufzeit von zwei Jahren erhöht. Dieses Mobilitätspaket gilt
nicht für Übersee.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Freundliche Grüsse

Ihr

smart Infocenter

-----------------

Gruß Markus

[ Diese Nachricht wurde editiert von panzerchen am 23.01.2002 um 10:10 Uhr ]


Gruß Markus

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    • Offensichtlich gefällst Du Dir in der Rolle, abwechselnd entweder auf der Leitung oder Dir selbst im Wege zu stehen! 🙄 Seit ein paar Tagen haben Dir jetzt ein paar Leute geschrieben, daß der Fehler nix mit der Kupplung zu tun hat, sondern von der Getriebesteuerung kommt! Aber gedanklich hängst Du jetzt immer noch in der Endlosschleife Kupplung fest und deshalb ist es auch kein Wunder, daß Du keinen Zentimeter vorwärts kommst! Ich würde es jetzt mal als CBR Syndrom diagnostizieren was so viel heisst wir Chronische Beratungs-Resistenz! 😉   Weisst Du, was noch frustrierender ist als ein kaputter Smart? 🤔 Wenn man hier seine Tage und Nächte mit dem Bemühen verbringt, Leuten gute Tipps geben zu wollen und dann auf Ignoranten trifft, bei denen das offensichtlich alles sinnlos ist, wie offensichtlich in diesem Fall. Das wichtigste, ein solches Problem anzugehen, ist eine systematische und logisch aufgebaute Fehlersuche, die ich aber in diesem Fall nicht mal im Ansatz erkennen kann! Selbst beste Tipps, für die sich die Protagonisten viel Mühe geben, sind vollkommen umsonst, kostenlos ohnehin. 🙂   Man sagt ja nicht umsonst, daß Lesen bildet. Und das Lesen im Forum mit seinen vielfältigen Facetten und Meinungen ist sogar überdurchschnittlich wertvoll, verstehen sollte man es natürlich schon auch noch! Was meinst Du, wie ich zu dem Kenntnisstand gekommen bin, den ich habe? Der resultiert aus dem jahrelangen Bemühen, hier möglichst viel zu lesen und zu verinnerlichen, denn beruflich habe ich mit KFZ Technik überhaupt nix zu tun!   In den bereits verlinkten Beitrag von MMDM steht haarklein alles zum Thema Drehwinkelsensor und Inkrementalgeber drin, was relevant ist, u. a. in den Postings von mir. Ein weiteres Bespiel dafür, daß Du diesen Beitrag offensichtlich gar nicht gelesen hast, sonst würdest Du diese Frage gar nicht stellen müssen. War allerdings dann offensichtlich auch wieder vergebliche Liebesmüh von MMDM.  🙁 Das sind im Prinzip zwei unterschiedliche Bereiche, die aber dann doch wieder zusammen arbeiten. Der Drehwinkelsensor ist das flache Poti, das an das Getriebe geschraubt ist und einen analogen Spannungswert, der die Position des Getriebes symbolisiert, an das Motorsteuergerät sendet, der dort hexadezimal gewandelt wird, um ihn in der Steuerungssoftware verarbeiten zu können. Der Inkrementalgeber ist ein Taktgeber, der im Schaltaktuator des Getriebes verbaut ist und zwei Rechtecksignale erzeugt und abgibt, wenn er sich bewegt. Aus der Anzahl der Signale geht für das Steuergerät hervor, welche Distanz der Motor zurück gelegt hat und aus der Phasenlage der beiden Signale wird die Drehrichtung auscodiert.   So, und jetzt bin ich aber endgültig raus hier, sonst kann ich mich gleich einliefern lassen!    
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