bullermann Geschrieben am 13. Januar 2010 Hallo,habe mir wieder einen gebrauchten Smart (Benziner) gekauft und möchte den zulassen. Leider habe ich keine HU und AU Bescheinigung mitbekommen. Erstzulassung war Mai 2008. Auf dem Merkblatt der Zulassungsstelle steht, man solle die aktuelle AU-Bescheinigung mitbringen. Frage: müßte ich eine haben oder bekomme ich die erste Bescheinigung der HU/AU erst nach drei Jahren? Danke und GrüßeBullermann-----------------Smart... in Bearbeitung Smart Coupè Pulse (451) Benziner 71 PS Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Harry62 Geschrieben am 13. Januar 2010 wenn der Smarti nicht als Mietwagen lief (meistens 12 Monate TÜV), dann muss der kleine erst 2011 zur Untersuchung. Somit benötigst du jetzt keine TÜVunterlagen zur Zulassung-----------------herrlich unvernünftig Einmal smart, immer smart Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen