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Euroliner

Am Di 22.20h Akte 2010 auf Sat 1 schauen, da kommt was vom Smartprofi

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Nicht das ich jetzt auch in die Datenbank komme den bei dem Herrn hätte ich bestimmt kein Auto gekauft............... 8-)

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Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 26.01.2010 um 23:30 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
...der Händler will jetzt die Reparaturkosten in Höhe von ca. 2000.- EURO nicht bezahlen...

 

in dieser Summe von 2000 EUR waren noch enthalten:

- Zündkabel

- Radbremszylinder

 

Hat eigentlich mit dem Motorschaden nichts zu tun...

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Quote:

Am 27.01.2010 um 19:48 Uhr hat Ingenieur geschrieben:
Hat eigentlich mit dem Motorschaden nichts zu tun...

Das vielleicht nicht, aber unter die Gewährleistung fällt es trotzdem!

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Na also ich sehe das so:

 

Auf dem Kaufvertrag steht 2 mal handschriftlich vermerkt, dass keine Gewährleistung besteht.

Der Vertragsvordruck eröffnet ebenfalls die Möglichkeit, den VErkauf mit oder ohne Gewährleistung anzukreuzen. Die Schrift ist groß und "fett"- also nichts Kleingedrucktes.

Dann hat der Verkäufer sich noch die "Mühe" gemacht, einen Zettel auszudrucken, auf dem er Gewährleistung ausschließt.

 

Wo sind wir denn?

 

Recht hin, Recht her, die Sache hat für mich den Charakter einer beiderseitigen Vereinbarung.

 

Die Rückgabe des mangelhaften Fahrzeuges ( dieser Zustand wäre durch einen Gutachter VOR Reparatur erst festzustellen gewesen), ist nicht augeschlossen worden.

 

Ich habe kein "Mitleid" mit der Familie...

 

Den Verkäufern wünsche ich allerdings, viele viele smarte (Alp-) Träume :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 28.01.2010 um 21:20 Uhr ]

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also der Link vom gelben Bär funzt bei mir nicht .

Hab hier aber den hier gefunden, der funzt*g*

 

Sorry aber der Käufer war ja auch etwas leichtsinnig, sowas zu unterschreiben

 

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p3037q99.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Yvi-Smartie am 27.01.2010 um 21:31 Uhr ]


yvismartie.jpg

 

 

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Was geht bei dir nicht, Yvi? Hab eben nochmal probiert, rechte Maustaste --> speichern unter --> Lief sofort los ohne zu murren.

 

Was sagts denn bei dir?

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Quote:

Am 27.01.2010 um 21:52 Uhr hat yellow-teddy geschrieben:
Was geht bei dir nicht, Yvi? Hab eben nochmal probiert, rechte Maustaste --> speichern unter Lief sofort los ohne zu murren.
Was sagts denn bei dir?

 

Er läd und dann kommt ne weisse Seite. Bin aber nicht die Einzige gewesen, bei dem der Link nicht gefunzt hat*gg*

Aber ich hab es dann ja gefunden :-D

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p3037q99.jpg

 


yvismartie.jpg

 

 

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Achso, du hast quasi einfach drauf geklickt. Dann versucht der Browser ja, die Datei direkt an einen Medienplayer abzugeben. Da kann es durchaus sein, dass das nicht klappt. Vor allem weil es eine .wmv Datei ist. Ist dann aber ne lokale Geschichte.

 

Außerdem hast dus ja schon richtig gesagt. Hast es ja nochmal gefunden. Ist an sich auch besser als 180 MB runter zu laden. :)

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Sorry, ob das nun um nen Smart oder ein anderes Auto geht.

 

Dummheit muss bestraft werden.

 

1. Unschreibt man nicht einfach so ne seperate "Verzichtserklärung"

und

2. bringt vllt vorher mal über das Modell, für das man sich interessiert, in Erfahrung. Gerade wenns mit dem Geld knapp ist und man ein "zuverlässiges" Gefährt sucht.

 

Ich denke nicht, dass der Käufer damit vor Gericht durchkommt.

 

Gruß

Aline

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Am 28.01.2010 um 12:40 Uhr hat alles-und-nichts geschrieben:
Dummheit muss bestraft werden.

Ich würde es nicht unbedingt als Dummheit bezeichnen, sondern als Unwissenheit.

Und darum geht es wohl auch in der Tatsache, daß solche Gewährleistungsausschlüsse von Händlern vor Gericht unwirksam sind.

 

Mir geht es nicht mal so sehr darum, dem Kunde den vollen Betrag zukommen zu lassen, sondern dem Verkäufer einen Schuss vor den Bug zu geben um zu verdeutlichen, daß es so nicht geht!

Der hat nämlich trotz laufender Kamera eine geradezu unerträgliche Arroganz an den Tag gelegt! :-x

 

Der Verweis auf die Marge, die er mit diesem Fahrzeug gemacht hat, setzt dem ganzen dann noch die Krone auf. Es ist doch wohl seine Sache, ob er damit handelt oder nicht!

Dann muß er eben Smarts aus seinem Produktportfolio streichen, wenn ihm das Risiko zu hoch ist.

 

Ganz unschuldig ist der Kunde an der Situation natürlich auch nicht, deshalb wäre wohl ein Kompromiss fifty-fifty der richtige Weg.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 28.01.2010 um 12:54 Uhr ]

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Also meine Meinung: Wer sich 3 Mal einen Gewährleistungsausschluss unterschreiben lässt, der weiß genau, dass an dem Fahrzeug was nicht in Ordnung ist... Von daher sehe ich persönlich (in dem gegebenen Zusammenhang) schon einen gewissen Vorsatz und schon deshalb gehört dem Händler die Kohle abgeknöpft.

 

Muss aber auch Ahnungslos recht geben. Ganz unschuldig ist der Kunde daran auch nicht. Mit ein bißchen lesen im Netz hätte ihm einiger Ärger erspart bleiben können (schon allein hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses, ganz zu schweigen von der Thematik Smart und Motorschaden).

 

Ich muss aber auch zugeben, dass ich in diesem Zusammenhang damals auch ein wenig frech war. Ich hatte in meinem Kaufvertrag auch einen Passus a la "ohne Garantie und Gewährleistung". Mit dem Unterschied, dass ich wusste, dass das nicht rechtens ist. Da mein Smart die typischen Fehler aufwies hab ich mir da gar keine große Birne gemacht. Kaum zu Hause angekommen gings in nächste SC und die Fehler wurden repariert. Die Rechnung hat der Händler gekriegt. Und auch wenn er am Anfang wenig begeistert war. Als ich ihm dann gesagt habe, dass mir das ohnehin egal ist, da mich ein Rechtsstreit höchstens 50 Euro kostet, das bei ihm aber sicher anders aussieht, war Ruhe. Ein paar Wochen später hatte ich das Geld und für mich war die Sache erledigt.

 

Ich weiß, auch ein wenig dreißt. Aber wer mir kommt mit "Unsere Autos sind alle überprüft und tip top." und dann sind trotzdem Sachen wie Thermostat und Ladeluftkühler, der hat es einfach nicht anders verdient finde ich.

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Am 28.01.2010 um 13:22 Uhr hat yellow-teddy geschrieben:
Kaum zu Hause angekommen gings in nächste SC und die Fehler wurden repariert.

Mit dieser Vorgehensweise kannst Du aber genauso auf die Schnauze fallen!

Auch wenn der Gewährleistungsausschluß bei Kauf vom Händler nicht rechtens und unwirksam ist, so ist es Deine Vorgehensweise ebenso!

Erstmal muß der Anspruch beim Verkäufer angemeldet werden und ihm damit die Gelegenheit gegeben werden, darauf zu reagieren. Dieser bestimmt dann die weitere Vorgehensweise!

Wenn Du einfach eigenmächtig irgendwo reparieren lässt, läufst Du ebenfalls Gefahr, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben!

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weiss nu gar nicht, was ihr alle so auf dem armen käufer rumhackt...

 

das is doch genau der typ, den jeder sehnlichst herbeisehnt, wenn er sein auto verkaufen will...

 

entweder um schrott weiter zu bringen oder möglich viel dafür zu bekommen... :-D

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Ich denke mal, jeder von uns war schon mal in einer Situation, wo er hinterher dachte: So blöd kannste doch gar ned sein!

 

Ich oute mich auf jeden Fall mal, ich war es schon! :)

Vielleicht hab ich deshalb so viel Verständnis für den Typ!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 28.01.2010 um 13:59 Uhr ]

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Naja, Ahnungslos, ich hab meine Geschichte recht kurz gefasst.

 

Natürlich habe ich zuvor mit dem Verkäufer telefoniert. Nachdem er sich belesen hatte und zu dem Schluss gekommen ist, dass er die Kosten zu tragen hätte wenn ich die 500 km wieder zu ihm gefahren käme, hatten wir uns auf das örtliche SC verständigt. Ich will ja jetzt auch mal den Verkäufer nicht schlechter machen als er war. Da hatte ich weit schlimmere erlebt in der Vergangenheit.

 

Besonders erfreut war er aber über die 650 Euro Rechnung trotzdem nicht.

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Guten Abend!

 

Natürlich besteht das Bedürfnis seitens der Händler, die Gewährleistung auszuschließen. Aber das geht im Regelfall nicht. ggü. Verbrauchern schon mal gar nicht. Durch die Schuldrechtsreform wurde die damalige 6-monatige Gewährleistungsfrist auf jetzt 2 Jahre verlängert (§ 438 BGB). Allerdings wurde im Zuge der Schuldrechtsreform die Vorschrift des § 475 BGB neu eingeführt, der zufolge Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Gewährleistungsregeln - und damit der 2-jährigen Gewährleistungsfrist - abweichen, unwirksam sind.

Viele versuchen, den § 475 BGB zu umgehen, etwa mit den Worten "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder "nur für Export" etc. Bei eBay gibt es das häufig. Es sind natürlich vor allem die kleinen Krauter, die alte Autos auf dem Platz stehen haben. Habe ich in gewisser Weise ja auch Verständnis dafür.

Ich habe kürzlich einen Fall gehabt. Mandant kauft Auto mit schlecht repariertem Unfallschaden vom Händler. Der Unfallschaden wurde noch dazu verschwiegen. Im Kaufvertrag steht unter der Rubrik "Verkäufer" Verkauf erfolgt "im Auftrag". Jedoch fehlt die Angabe, in wessen Auftrag. Ich habe die gesamte Fahrzeughistorie recherchiert. Der Verkäufer hat das Fzg. mit Unfallschaden erworben, ihn selbst repariert und dann unter vermeintlich fremdem Namen verkauft. Obwohl ich im Besitz des Ankaufvertrages als Unfallwagen hatte, war der Verkäufer so dreist und hat zunächst jedes Einlenken verweigert. Obwohl ein glasklarer Betrug gegeben war. Der Mandant wollte das Auto aber behalten. Inzwischen hat der Verkäufer ratenweise die Reparaturkosten zur Beseitigung des Schadens ratenweise ausgeglichen. Zum Glück! Einen schönen Abend noch! lawyer

PS. Kennt jemand den Käufer aus der SAT-1 Akte-Sendung persönlich? Würde gerne mit ihm in Kontakt treten!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von lawyer am 28.01.2010 um 20:09 Uhr ]


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (von Bertolt Brecht)

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frag doch mal in der werkstatt nach dem namen des kunden. einen link zum smartprofi findest du ja hier oben im forum.

 

 

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Erinnert mich ein wenig an die Kunden vom Media Markt, die danach an die Presse gingen...lächerlich.

 

Und hier wird ein billiges, fertiges Auto gekauft (mit vielen Vorbesitzern), sogar eine Verzichtserklärung seperat unterschrieben und danach bei Probleme geheult..da verstehe ich die Haltung des Hdl. Abgesehen davon, würde ich grundsätzlich einen anderen Verkaufsort wählen.

Für SAT1 gehen anscheinend die echten Fälle aus, wenn schon so eine Nichtigkeit als Geschichte aufgeblasen wird...


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Na ja,

ich bin da eher der Meinung, wenn jemand ein Auto bei einem Haendler kauft, sucht derjenige die Sicherheit bezueglich Gewaehrleistung und Beratung.

Der Haendler moechte natuerlich Geld verdienen und muss das Auto kalkulieren, der Preis des genannten Smart war ausgesprochen guenstig, demnach sollte das Auto wohl schnell umgesetzt werden. Diese Autos schiebt ein Haendler gewoehnlich zu anderen Haendlern, das ist dann auch so OK.

Wenn aber ein unwissender Privatmann als Kaufer gesucht wird und sich mit Tricks aus der Verantwortung zu ziehen versucht, ist das eine Sauerei. Natuerlich war der Kaeufer in dem Augenblick etwas naiv, aber wie haeufig wird ein 24Jaehriger in seinem Leben schon ein Auto gekauft haben.

Ich halte diese Geschichte fuer eine Riesen Schweinerei und finde es sehr gut das sich auch bei einer kleinen Sache SAT1 einsetzt.

 

Ich selber biete hiermit an kostenlos solche Smart zu ueberpruefen vor oder nach Kauf.

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smartprofi - kompetente und fachgerechte Beratung

 

 

 

 

 

 

 

www.SmartProfi.com

 


smartprofi-logo-klein.png

          www.smartprofi.com

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