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Ingmann

Alle Jahre wieder : Die Steuererklärung ! Frage zu Insolvenzgeld !

Empfohlene Beiträge

hallo,

dann werd ich auch mal die Gelegenheit nutzen, und den off-topic-Bereich um ein weiteres Thema ausweiten.
Wie das Topic schon verrät, geht es um meine Steuererklärung. Bis jetzt bin ich mit Programmen und ein wenig unterstützung eines befreundeten Finanzbeamten ganz gut klargekommen, aber letztes Jahr hat sich ein Faktor eingeschlichen, auf den ich keine Antwort habe.
Vielleicht hatte ja schonmal jemand diesen Fall, oder kennt sich da vielleicht sogar beruflich mit aus, und kann mir einen kleinen Tip geben.
Kurz zu meinem letzten Jahr :

01.01.01-30.04.01 normaler Angestellter
01.05.01-31.07.01 3 Monate INSOLVENZGELD aufgrund vorläufiger Insolvenz ab 1.5. mit Kündigung zum 01.08.01
01.08.01-31.12.01 Arbeitslosengeld

Die Höhe des Insolvenzgeldes entsprach meinem normalen Nettoverdienst+Beitrag zur Krankenversicherung. Also hatte ich nachdem ich von dem Geld meine Krankenkasse bezahlt habe, genau das bekommen, wie immer netto.
Allerdings sind diese drei Monate Insolvenzgeld NICHT auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Gezahlt hat das der Insolvenzverwalter.
Und jetzt meine eigentliche Frage :
Wo und wie trage ich das Insolvenzgeld richtig ein, und vorallem die gesamte Summe, oder abzüglich der für die Krankenkasse, die ich ja nur weitergereicht habe ???
Normaler Bruttoarbeitslohn war das ja nicht... und irgendwo im Web hab ich auch zu dem Thema einen Gesetzestext (§185SGBIII) gefunden, wo drin steht das Insolvenzgeld NICHT Einkommenssteuerpflichtig ist...
Nun steh ich da mit meinem Halbwissen, wobei ich natürlich zu nem Steuerberater gehen könnte, was ich aber eigentlich für übertrieben halte, da ich ja nur ein kleines Problem bzw Frage habe, und den Rest schon ganz gerne wieder selber machen würde...
Vielleicht ist jemand so nett und hilft mir von euch weiter, wenn da jemand Ahnung von hat.

Vielen Dank schonmal vorab

gruss

ingo

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingmann am 29.01.2002 um 15:11 Uhr ]


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Hallo Ingo!
Du hast mir mit meiner Signatur geholfen, jetzt hab ich wohl die Chance, Dir zu helfen!
Hat ja wohl irgendwas mit meinem Beruf zu tun :-D
Ich hab mir das mal so notiert, werde morgen mal die Gesetze wälzen und zur Not die Steuerberater hier im Haus fragen.
Ich meld mich dann morgen noch mal ;-)

-----------------
Liebe Grüße!

Jenny & der Floh767e9ebf6cc051944b8d6873746b6ae9_1.jpg


lieben gruß aus dem norden,

jenny

 

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hi jenny,

wow. danke. damit hab ich ja nun garnicht gerechnet. Mach dir aber bitte nicht zu viel Mühe. Das mit der Signatur war ja auch keine große Sache. Sonst weis ich ja garnicht, wie ich das wieder gut machen kann... ausser du möchtest nach dem html-signatur-crashkurs jetzt noch ne eigene Webseite habe. Dann helf ich dir natürlich wieder gerne. ;-)

gruß

ingo


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Hallo Ingo!
Also so wie's aussieht, ist es nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und wird wie das Arbeitslosengeld in Zeile 22 der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Ich frag aber morgen nochmal meinen Lehrer um mein Gesetz-Verständnis abzusichern...
So rein sicherheitshalber ;-)
Meld mich dann nochmal.
Machs gut!
-----------------
Liebe Grüße!

Jenny & der Floh767e9ebf6cc051944b8d6873746b6ae9_1.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von Jenny am 30.01.2002 um 15:35 Uhr ]


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Okay, habs jetzt.
Was ich oben geschrieben hab stimmt.
Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber wie das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt (nachzulesen im § 32b EStG), d.h. es wird ein besonderer Steuersatz ermittelt (frag jetzt bloß nicht wie, ziemlich kompliziert, das machen die vom Finanzamt schon alleine :-D) und das Geld wird zum Teil versteuert.
Also alles schön in die Zeile 22 auf der Erklärung eintragen, dann müsste der Rest von allein laufen.
So, das dazu. Fehlt noch was?! Ach ja:
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung :lol:


lieben gruß aus dem norden,

jenny

 

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Korrekt, Insolvenzgeld ist zunächst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet daß der steuerpflichtige Teil des Einkommens mit einem höheren Steuersatz besteuert wird. Also z.B. stpfl. Einkommen DM 50.000,-- entspricht Steuersatz 35%, Stpfl.Einkommen 50' + Insolvenzg. 10' = 60.000,-- entspricht Steuersatz 37%. Diese 37% werden dann nur auf die 50.000,-- angewandt; d.h. es sind der steuerpfl. Teil des Einkommens um 2% höher zu besteuern.
Dies ist nur ein Beispiel die Prozentsätze stimmen so natürlich nicht, soll ja auch nur eine Erklärung sein wie's funktioniert.
Grüße aus München


 

 

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hallo ihr´s,

vielen lieben Dank für eure Hilfe. Dann werd ich das mal so alles in Zeile 22 Hämmern, und hoffen das dadurch nicht zuviel am Steuersatz in die Höhe geht.
Ich melde mich leider erst jetzt so spät, da ich durch neuen Job und fehlende Internetverbindung überhaupt mal einen Moment Zeit für´s Forum finde. Da merkt man erstmal wie abhängig man schon geworden ist.

Viele Grüße aus GT

ingo


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