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Anonymous

StVO: Kleinstwagen dürfen nicht quer parken

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StVO: Kleinstwagen dürfen nicht quer parken

Auch mit sehr kurzen Autos wie einem Smart oder einem VW Lupo darf nicht quer oder schräg eingeparkt werden. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Solche Parkmanöver sollten nur durchgeführt werden, wenn sie durch entsprechende Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ausdrücklich gestattet sind. Außerdem könne das meist aufwendige Rangiermanöver beim quer Einparken den fließenden Verkehr behindern oder gar gefährden. Nicht verboten ist es laut KS, dass zwei kleine Autos eine Parklücke gemeinsam nutzen. In Hinblick auf die Parkgebühren ist dann zu beachten, dass auf Parkplätzen mit Parkuhren nur in die dazu gehörige Uhr Münzen geworfen werden müssen. Handelt es sich dagegen um einen Parkscheinbereich, benötigt jeder Wagen einen eigenen Parkschein. Grundsätzlich sollte immer möglichst Platz sparend ohne große Lücken zum Vorder- oder Hintermann geparkt werden.

Internet Artikel von autouniversum / hwi, 13.02. 12:04

 

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Hallo, Smart-Freunde,

habt ihr mit dem Querparken schon mal Probleme mit irgendwelchen offiziellen Stellen gehabt (Polizei etc.)?

------------------

Smartige Grüße aus Norderstedt von Tron

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Hallo,

also ich parke fast jeden morgen quer, weil vor meiner Firma in Wuppertal nie nen Parkplatz zu bekommen ist, außer ich parke halt quer.

Hab noch nie nen Strafzettel deswegen bekommen.

Gruß Sunshine75

SG-KK-59


Gruß Sunshine75 und der kleine Flip...kreuz.gif

Flip.jpg

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spritmonitor.de

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Glaub ich nicht !!

Irgendwo habe ich auch gelesen daß ein Querparken nicht verboten ist solange beim Ausparken nicht gegen die Fahrtrichtung gefahren wird.

In der StvO steht sowie so nichts vom smart. Den gab es damals als diese Vorschrift erfunden wurde noch gar nicht.

Alles Quatsch. Ich parke quer wo es nur geht

a) weil es Spaß macht

b) weil ich noch nie einen Strafzettel hatte

c) weil mich die Gesichter der Leute freuen

Hat schon mal jemand einen Verweis erhalten ?

GI-DK 41

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Hallo Sunshine,

wo arbeitest Du denn in Wuppertal ?

Ich wohne an der Uni und arbeite in

Elberfeld bei Europcar !

 

 


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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Hallo !

Also ich parke in Hamburg öffters quer und habe noch nie Probleme gehabt . Ich arbeite in Altona und da ist Parkraum knapp . Mich hat auch schon mal ein Polizist angesprochen als ich ausstieg . Grinste mich an und stellte fest wie gut ich es doch habe . Kein Ticket !Ich denke das hat immer was damit zu tun wie der einzelne Polizist drauf ist . Manche sind halt total frustriert !!!

Schöne Grüße aus dem sonnigen Hamburg

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... Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hin.

Sorry, aber das ist wieder nur eine Interpretation von vielen.

IMO steht in der StVO, dass nicht entgegen der Fahrrichtung geparkt werden darf.

Interessant waere der _genaue_ Gesetzestext.

------------------

 

Schoene Gruesse...

 

Bjoern

bschumacher@gmx.de



Schoene Gruesse...


Bjoern

bschumacher@gmx.degoodbye &passion, welcome &passion cdi... ;-)

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Hallo Smart-Chris,

Elberfeld ist schon mal gar nicht schlecht. :classic_smile:

Arbeite nämlich in Elberfeld gegenüber vom Gericht.

Was fürn Smarty fährst Du denn? Vielleicht sieht man sich ja mal :classic_smile:

Ich fahre nen hellow-yellow Pure.

Grüße von Sunshine75

SG-KK-59


Gruß Sunshine75 und der kleine Flip...kreuz.gif

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spritmonitor.de

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Um das leidige Thema nochmal auszuwalzen:

Gestern erschien ein großer Artikel im Hamburger Abendblatt. Bislang war HH´s Polizei kulant, was sich demnach jedoch künftig ändern könnte...

QUERPARKEN VERBOTEN!

Kleinstwagen wie der VW Lupo oder der Smart gewinnen nicht nur wegen ihres sparsamen Kraftstoffverbrauchs, sondern auch wegen des geringen Parkraumbedarfs immer mehr Freunde. Viele Käufer hoffen, mit einem solchen Cityfloh besonders in der Innenstadt leichter eine Parklücke zu finden. Selbst mit diesen extrem kurzen Autos ist jedoch quer oder schräg parken in einer Lücke verboten. Dies sei nur bei entsprechenden Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen gestattet. Ansonsten müssen sich Fahrer eines Kleinwagens genauso an die Parkvor-schriften halten wie die einer großen Limousine. Denn wenn ein Fahrer seinen Wagen quer in eine Parklücke stellen wolle, müsse er in der Regel aufwendig rangieren, dies aber könne den fließenden Verkehr behindern oder sogar gefährden. Nicht verboten ist allerdings, daß zwei Wagen eine Verkehrslücke nutzen. Achtung ist jedoch bei Parkgebühren geboten: Auf Parkplätzen mit Parkuhren muß nur die dazugehörige Uhr mit Münzen gefüttert werden. Im Parkscheinbereich hingegen braucht jedes Fahrzeug seinen eigenen Parkschein.

Unter dem Artikel war ein großes Foto mit einem querparkenden Smart abgebildet, der sich so zwischen zwei Parkuhrenplätze gestellt hatte, daß die "vorschriftsmäßig" parkenden PKW´s links und rechts von ihm kaum noch Rangiermöglichkeit hatten.

Bildkommentar lautete (Zit.):

"Ein mittlerweile alltägliches Bild: In der Hamburger Innenstadt hat ein Fahrer seinen Smart quer zwischen zwei Autos geparkt."

Ziemlich tendentiös, dat Janze.

Gruß, Momo (diesicheinesweiterenKommentaresenthält...)

[Diese Nachricht wurde von Momo am 19. Februar 2001 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Momo am 19. Februar 2001 editiert.]

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Hallo Momo !

Hab ich auch Samstag gelesen . Ich parke so lange quer bis ich das erste Ticket habe .

Ich fand die Bildunterschrift auch etwas unfein !!! :classic_wink:

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Hallöle, BlueIce!

Ich hol Mittwoch meinen Smart ab und werd´s dir dann gleich tun: Querparken und abwarten. Schlimmer als 30 Penunsen kann´s kaum werden...

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Ich denke mal, beim Querparken muss man mindestens mal um 50% WENIGER rangieren als bei Rückwärts-hinundher-Manöver. :classic_angry:

-> Blinken, Lenken, DRIN !!! :classic_smile:

Wo ist das Problem


AUF BALD

Jens aus Hannover :)

smart83@web.de

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Hallo Freunde,

seid ihr wild auf Tickets fürs querparken?

Kommt nach München - da werdet ihr geholfen!

Fahrt gut!

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hallo Berlinbesucher hier bekommt ihr die ersten Ouerparkscheine wenn ihr noch nicht versorgt wurdet seit ihr mit 30,-DM dabei schnell und unkompliziert.

 

derbeimparkennurnochkotzt

------------------

diesel


smart ist, wenn alles Unbedeutende weg fällt

 

"Reduce to the max"

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Hai,

mich würde wirklich mal der auf dem 'Strafzettel' zitierte Paragraph interessieren...gegen wen oder was der StVO hat man denn verstoßen?...postet doch mal das Zitat: Ihnen wird zur Last gelegt...sie hätten an dem Mast gesägt..oder wie oder was...

Grüsschen

Danny


Smart 451 cdi, EZ 11/2009, 54 PS, geschlossener DPF, 125 tkm

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Bislang ist es Auslegungssache der einzelnen Bundesländer. Hab an anderer Stelle schon mal hierzu gepostet: Bin letztens in DO einer Politesse hinterhergerannt, nachdem ich ein Ticket an meinem querparkenden Smartie gefunden hab. Querparken wird dort lt. der Dame unter bestimmten Bedingungen toleriert (siehe allgemeines Disk.-Forum) - ich hatte nur leider die Parkzeit überschritten.

Desi

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Hallöchen.

Es kommt schon immer auf die einzelnen Polizisten an. Bei uns an der Berufsschule verteilen Sie nur allzugerne Tickets für die Querparker. Aber auch hier im Süden war mitzukriegen, dass Querparken verboten sei.

Aber soweit ich es weiß, steht im Gesetzestext nicht, dass Querparken verboten ist.

Grüßle Scorpion


Greetz OJ

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hier kommt ein Auszug aus der StVO:

§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Strassenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,

4. auf Fussgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,

5. auf Bahnübergängen,

6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

a) Haltverbot (Zeichen 283),

b) eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),

c) Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe b, bb),

d) Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297),

e) Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299),

f) rotes Dauerlicht (§ 37 Abs. 3),

7. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden,

8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und

9. an Taxenständen (Zeichen 229).

(1 a) Taxen ist das Halten verboten, wenn sie einen Fahrstreifen benutzen, der ihnen und den Linienomnibussen vorbehalten ist, ausgenommen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

5. (gestrichen)

6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5m,

b) ausserhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

a) Vorfahrtstrasse (Zeichen 306) ausserhalb geschlossener Ortschaften,

b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

9. vor Bordsteinabsenkungen.

(3 a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmässige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3 b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken. Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstrassen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4 a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstrassen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

jetzt kann sich jede® sein Bild machen und hineininterpretieren was sie/er will.

bis die Tage...

picfred


 

 

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