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krischan710

E4 Prüfzeichen erlaubt mir :

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....elraubt mir was?

 

Ich werde aus den ganzen Vorschriften, Paragraphen usw gerade nicht schlau. Nirgends steht eine eindeutige Erlaubnis bezüglich einer bestimmten Produktgruppe bzw ein endeutiges Verbot.

 

Hintergrund ist der hier.

Strips_Emark.jpg

Quelle: Ebay-Auktion

 

Vorweg - dass ich den Kram nicht als Tagfahrlicht verwenden kann, dass ist mir klar. Dazu fehlt ja die entsprechende Kennzeichnung nach ECE R 87.

Nur iwe sieht das jetzt aus bezüglich Verwendung als Standlicht, Positionsleuchte etc. Gibt es da eine Vorschirft oder einen Paragraphen, die oder der dies expliziet anspricht?

Ich will nicht die Antwort: "Steht in der StVZO". Soweit kann ich mir auch helfen - wenn dann bitte mit Erklärung zu erwähnter Stelle, damit sich mir daraus der Sinn erschließt aus dem Beamtendeutsch.

 

________________

 

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

 

_______________

Quelle: verkehrsportal.de

 

 

Erlaubt mir das jetzt, dass ich den Kram einfach ans Auto klatschen darf? Wenn ja, wo steht's, wie ich den Kram anbringen darf/ muss?!

 

 

Gruß Kris

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von krischan710 am 23.02.2011 um 14:08 Uhr ]

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Also "E4" erlaubt dir garnichts!

E4 heisst nur daß diese Leuchte in Holland für den Strassenverkehr geprüft und zugelassen wurde.

Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit sind sie auch in Deutschland zugelassen.

 

Einfach mal nach ECE Zulassung googeln!

Wikipedia weiß das.

Ebenso die Anbaumaße. Tagfahrlicht. Auch in Wikipedia.

 

Einfach mal Hirn bewegen und suchen.

 

Grüsse

herby

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von passion-herby am 23.02.2011 um 17:29 Uhr ]


Ich hab keine Ahnung, davon aber jede Menge

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Danke für den Tipp mein Hirn einzuschalten - sry aber auf solche Ratschläge kann ich verzichten, wenn nicht im gleichen Zuge eine explizite Antwort auf meine Frage kommt.

 

Wieso erlaubt mir das E-Prüfzeichen denn "gar nichts" ? Ich mein, dass Zeichen erlaubt mir doch die Anbringung am Fahrzeug. Oder etwa nicht?! Die entscheidene Frage - auf die ich eben keine Antwort hab - ist, wie darf ich die LED-Leisten anbringen? Die tolle Seite Wikipedia gibt mir da keine Antwort bzw ich finde einfach keinen entprechenden Hinweis auf die Anbringung.

 

 

Aber okay, dann eben anders:

Ich schließe die Leisten parrallel zu den Stanbdlichtern, somit sind sie bei Abblendlicht und eben Standlicht eingeschaltet. Die LED-leisten besitzen das E-kennzeichen nach ECE und dürfen deswegen als Positionslichter verwendet werden. Anbbauort ist die Unterkante vom Scheinwerfer, Anbringung entsprechend der Kontur des Scheinwerfers.

 

Ist das so zulässig? Ja oder nein? Wenn nein, warum?

 

Tagfahrlicht, so meine Worte, ist mit diesen Teilen nicht möglich; das ist mir bewusst!! Da eben keine R87 Kennzeichnung. Als tagfahrlicht sollen die LED-Leisten auch gar nicht genutzt werden.

 

Schönen Abend noch ! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von krischan710 am 23.02.2011 um 22:44 Uhr ]

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Es fehlt eine Kennung für den Bestimmungszweck, von daher nutzt Dir E4 nichts.

 

Stelle dir mal vor, das hat mich eben nur 1 Minute googlen gekostet. Klappt eben doch, wenn man das Hirn einschaltet :-P


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Danke. So solls sein.

Kannst du mir auch noch die Quelle nennen, denn scheinbar braucht mein Hirn wohl eine Gehhilfe oder Startüberbrückung.

[ Diese Nachricht wurde editiert von krischan710 am 24.02.2011 um 10:10 Uhr ]

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Du hast selber geschrieben, dass die eindeutige Zulassung, bsp. als TFL durch die fehlende entsprechende Kennzeichnung, fehlt.

Die E4 Kennzeichnung ist lediglich ein Prüfzeichen nach ECE-Regelung und der Länderkennung 4 für die Niederlande.

Auf dem Bild der Auktion ist keinerlei weitere Kennung zu sehen.

Nun kommt §21 StVZO Abs. 1 ins Spiel

Zitat:

"Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist."

Die von dir gezeigten LED haben zwar eine E4-Kennzeichnung, nur findet diese Kennzeichnung auch auf anderen Bauteilen Verwendung, nicht nur expliziet auf Scheinwerfer und Rückleuchten.

Wenn du nun weiter das Thema Beleuchtung an Kfz betrachtest kommst du auf weitere Regelungen, z.Bsp. die R-48. UNd nicht zu Vergessen die StVZO, §§49a ff.

 

Kurz, legal kannst du diese LED-Streifen im Innenraum gem. den gültigen Bestimmungen nutzen, im Ausßenbereich als Show.


Kino als Eventlocation!?!

www.red-carpet-event.de

 

Keiner will sterben, selbst Leute, die in den Himmel wollen, wollen nicht sterben, um dahin zu kommen. Und doch ist der Tod das Ziel, das wir alle gemein haben. Und das ist so, wie es sein sollte, denn der Tod ist höchstwahrscheinlich die beste Erfindung des Lebens. Er bewirkt den Wandel. Er entrümpelt das Alte, um Platz zu machen für das Neue.

Steve Jobs, 2005

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Okay, danke. Jetzt hat's klick gemacht.

 

Entschuldigt bitte diese dummen Fragen von mir, nur fehlt mir halt einfach die Erfahrung in diesem Bereich. Hinzu kommt noch die Verwirrung durch die Händler-Verarsche und dann eben die nicht immer leicht zu durchblickenden Richtlineien, Normen etc ..

 

Und in der Hoffnung eine nette und kompetente Antwort zu bekommen, hab ich eben mal nachgefragt ...

 

Gruß Kris ;-)

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