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Jacky_Miller

Autobahnraser

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Hi!

 

@Pfandflasche: Wir können es noch kleiner angehen, wo es mit "Raserei" absolut nichts mehr zu tun hat: Regt es Dich nicht auf, wenn - wie z.B. auf der B10 zwischen Stuttgart und Pforzheim - im unlimitierten Bereich jemand wie so oft mit 70 vor Dir her zuckelt, weil die Leute offenbar das Limit-Ende-Schild übersehen und auch nach der nächsten Einmündung OHNE erneutes Limit-Schild stur 65 - 70 fahren? Oder wenn sie auf die Bundesstraße auffahren und ohne Limit nur bis 70 beschleunigen?

Bist Du dann auch einer, der mit ca 100 Metern Abstand hinter dem herzuckelt und so noch weitere nachfolgende, mit vorschriftsmäßigen 100 KM/H fahrende Autos ausbremst?

Oftmals reicht die Kraft eines smart nunmal nicht aus, um zu überholen und man stellt sich notgedrungen hinten an und ärgert sich über diese rücksichtslosen Schleicher.

 

Ich für meinen Teil habe kein Verständnis für Leute, die durch ihre Schleicherei den ganzen Verkehr aufhalten.

Streng genommen muss ich ja, wenn ich bei freier Autobahn (oh ja, das gibts noch!) auf der RECHTEN Spur - wie es sich gehört - mit vielleicht 180 KM/H oder mehr ankomme, auf die 100 des auf der linken Spur fahrenden Schleichers herunterbremsen, weil ich ja nicht rechts dran vorbei darf (obwohl ich es könnte, weil die rechte Spur vor mir nach wie vor frei wäre). Würde der rechts fahren, könnten schnellere einfach und gefahrlos dran vorbei fahren statt herunterbremsen zu müssen und so für "Aufregung" und Panikbremsungen der Hintermänner zu sorgen.

Nach rechts gehen solche Leute meistens dann erst, wenn man stark bremsend von der freien rechten Spur auf die linke wechselt, sich hinter ihnen anstellt und die Leute irgendwann mal wieder in den Rückspiegel schauen und dann "plötzlich" einen dicht hinter sich sehen.

Ok, viele meinen es dann wirklich gut und wollen mich warnen, dass Geschwindigkeiten über 100 sehr gefährlich sind und bremsen dann auch noch ab... :-D :-x

 

So habe ich mal mit einem Polizisten über genau dieses Problem geredet und er meinte, man könnte theoretisch den gesamten Verkehr zum Erliegen bringen, wenn man mit 80 auf der linken Spur fährt und sich jeder an das Rechtsüberholverbot hielte. Der auf der linken Spur fahrende gibt sozusagen das Tempo auf allen 2, 3 Fahrstreifen vor....

 

 

Gruß

Manuel S.

 

P.S.: Du kannst mich jetzt gerne als Raser hinstellen, aber ich weiß ja, dass ich es nicht bin: Ich halte Tempolimits weitgehend ein, will aber auch die erlaubte Geschwindigkeit fahren können und wenn es kein Limit gibt, so schnell fahren, wie ich möchte und das Auto sicher beherrschen kann.

 


Vielen Dank für das Lesen meines Beitrages. Seien Sie einfach meiner Meinung!

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8-) @Manuel

ich bin einer von denen, die schon mehr als einmal auf der A7 (da ist gerade 100 limit) wenn sie mit ca. 110 auf der rechten oder mittleren spur (je nach Verkehrslage) angstschweiss auf der stirn hatten. ich fahre ca. 30tkm im jahr (im smart, im mb im rtw und anderen) mehr als einmal, habe ich meinen wagen verdammt doll abbremsen müssen, weil einer mit 200 auf der linken ankam und steil auf die 3 reschts liegende ausfahrt zugedonnert ist und dabei mit ach und krach an den autos auf der mittleren und rechten vorbeigekommen ist :(

ich weiss nicht wie diese situationen jemand meistern soll der seinen führerschein neu hat oder nur 5tkm im jahr fährt... DAS ist hart an der grenze!!!

 

ja, wenn einer auf der rechten fahrspur mit 70 fährt dann soll er doch, überhol ich ihn halt nach der stvo (warum er 70 fährt ist sein ding, vielleicht ist ihm gerade schlecht geworden und er wartet auf die nächste möglichkeit ab zu fahren). Wenn er auf der linken ist, beiße ich mir mächtig auf die lippe (einfach ist das nicht), bleibe rechts und warte bis einer drängeln kommt (dauert nicht lange) oder denke an die tage, an denen ich mit 100 fahre mich einer mit 200 überholt und ich ihn an der übernächten ausfahrt an der ampel wieder ein habe. :lol: :lol: :lol:

 

für mich ist es einfach eine charakterfrage... entweder man hat charakter oder nicht

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Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Wer schneller fährt und dann einen Unfall verursacht ist IMMER mindestens mitschuld. Ich weiß überhauptnicht, warum hir über höhe von Strafen gejammert wird, ich finde, in Deutschland sind die Strafen für Verkehrsvergehen welcher Art auch immer VIEL ZU NIEDRIG. Schaut eunch mal in anderen Ländern der EU um, da wird man arm, wenn man mal zu schnell fährt. So müsste es auch in Deutschland sein. Und wenn ich das schon wieder sehe, die Umfrage gestern auf N24 bezüglich der Ger angedachten Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen auf 130km/h, wo ca 2/3 der deutschen dagegen gestimmt haben, naja... gute Nacht Deutschland. Fahrt doch alle wie Ihr wollt, fahrt euch alle und andere von mir aus tot, die Welt ist eh überbevölkert. Autofahren ist in Deutschland eh schon lange ein Krampf und macht nicht wirlich mehr Spaß, bei der Menge an Idioten, die so rumfahren. So, das wollt ich nur mal gesagt haben.

 

-----------------

Grüße aus Dresden,

Tom

 

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Am 19.02.2004 um 08:46 Uhr hat kugelblitz geschrieben:
Ihr sitzt also alle immer voll konzentriert hinterm Steuer, die Augen weit auf und rechnet jederzeit damit, dass da einer mit 200 Sachen in eurem Kofferraum auftaucht. Aha.
.........

Ist einer von euch schon mal mit Kleinkind Autogefahren? Das kann schon mal ein klein wenig ablenken- genauso wie Radio anmachen, Kippe anzünden, mal kurz nach der Kuh da links gucken oder merken, dass das Handy klingelt..........

tschuldige, aber Du bist scheinbar eine fahrende Zeitbombe. :evil:

Wer meint sich nicht auf´s fahren konzentrieren zu koennen, dem gehoert der Fuehrerschein abgenommen!

Im uebrigen hast Du dir mal Gedanken darueber gemacht das es grad die unsicheren Fahrer/innen sind die brenzlige Situationen heraufbeschwoeren?

Wer sich nicht sicher im bewegen eines Kfz. ist sollte lieber mit der Bahn fahren.

 

klaus

 


Gruss aus Essen, Klaus

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@Pfandflasche: Sorry, war wohl ungenau definiert! Da, wo die alle 70 fahren, gibt es nur einen Fahrstreifen in jede Richtung, deshalb das Problem mit dem Überholen - da muss man ja aufgrund des Gegenverkehrs schnell wieder rüber.

 


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Wollen wir doch mal eines feststellen, jeder hier ist schon mal zu schnell gefahren und jeder hat auch schon einmal auf der linken Spur „geträumt“.

Genauso kann es jedem passieren das man mit 135 Kmh einen LKW überholt und ein anderer meint er könne mit 200 auf dem Mittelstreifen (da wo die Leitplanke ist) dich gleich mit überholden. Es ist aber auch sicher den meisten schon einmal passiert, das man sich mit 120 hinter jemanden auf der linken Spur angestellt hat (sogar mit dem richtigen Abstand weil in Bayern es Dich an jeder zweiten Brücke „erwischen“ kann) und nach 5 km schaut der Mensch mal wieder in den Rückspiegel und biegt vor Schreck erstmal rechts ab!

Diese Fälle halten sich in meinen Augen die Waage und egal wie schnell Du fährst kannst Du ganz schnell in der „Scheiße“ sitzen. Das Verkehrsrecht in Deutschland ist in meinen Augen oftmals ein Witz.

Beispiel:

In Deutschland gibt es eine Richtgeschwindigkeit, aber keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist also ERLAUBT mit 200 zu fahren.

Wenn du jetzt auf einer dreispurigen Autobahn mit 200 fährst und aus der nächsten Ausfahrt kommt einer mit 80 raus, zieht gleich auf die linke Spur (hab ich mehr wie einmal selber erlebt!) und Du schiebst Ihn zusammen! Wer hat sich hier jetzt falsch verhalten?

Jedenfalls bist Du zu 60% mit Schuld!

 

Beispiel 2:

Du fährst Innerorts mit 40 (!) obwohl Du 50 fahren darfst. Fünf Meter vor deinem Auto rennt ein 10 jähriger zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße und Dir ins Auto.

Oleole, Du bist zu 60% schuld weil seit 1.1.2003 ist man bei Unfällen mit kleinen Kindern generell Teilschuldig!

 

Hier kann doch schon etwas nicht stimmen. Abgesehen davon kann es nicht angehen das durch Medienpräsents ein Urteil beeinflusst wird. Mal ehrlich, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls nicht tote Hose bei der Bild gewesen wäre, hätte man diesen Unfall nicht Tagelang auf Seite eins behandelt. Es hätte sicher keine Morddrohungen gegen die Richterin gegeben und das Urteil wäre vielleicht bei 18 Monaten geblieben, aber auf Bewährung!

 

Egal ob der Mann jetzt gedrängelt hat oder nicht, allen Medienberichten konnte man Entnehmen das der Unfall auf einem dreispurigem Teilstück geschehen ist und das zu diesem Zeitpunkt scheinbar wenig Verkehr herrschte. Da muß doch bitte die Frage erlaubt sein was ein Kleinwagen mit 120 auf der linken Spur zu suchen hat.

Wie gesagt, ich will keine Schuldzuweisungen erheben, aber diese Frage wurde bei Gericht gar nicht angeschnitten.

Zur Erinnerung noch mal, in Deutschland gibt es auch ein Rechtsfahrgebot und notorischen linksfahren kann auch als Nötigung bestraft werden.

 

Die Frage bei alle dem ist doch ganz einfach „wo ist die Grenze“? Wann bin ich denn ein „Raser“? Wenn ich mal mit 200 über die Autobahn fahre? Mahlzeit, das in einer Zeit in der jeder scheiß Kleinwagen 200 läuft.

Wann bin ich ein Drängler? Wann bin ich ein Schleicher usw.

Die Grenze ist leider nicht so schwarz-weiß wie man meinen mag und viele lassen sich Ihre Meinung zu sehr von den Medien diktieren. Jeder der hier mit dem Finger zeigt soll sich mal vorstellen wie schnell er selber in solch einer Situation stecken kann und wie er sich dann fühlen würde. Wenn er, von der Presse vorverurteilt, von einem Gericht zu so einer Strafe verurteilt wird ohne das „eindeutige“ Beweise vorgelegt werden konnten.

 

BTW, was hilft die jetzt diskutierte generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Kmh auf Autobahnen? Die einen halten sie für die Lösung allen Übels, andere halten Sie für Schwachsinnig. Kommen solche Unfälle in AT,CH usw nicht vor? Gibt es da weniger Staus?

Das hat komischerweise noch keiner gegenüber gestellt. Zugegeben, derzeit wäre es mir Egal, mein smart fährt nur 135. Ich gebe aber auch zu das ich sehr wahrscheinlich anders denken würde wenn ich ein anderes Auto fahren würde.

Warum müssen es 130 sein, reichten 160 nicht auch? Warum wird dieses nicht einmal in einer Studie geklärt?

 

 

 

-----------------

byby vom MischungsMicha

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Na, na, nun ma nich gleich übertreiben! Erstens beträgt die Mithaftung aus der sog. erhöhten Betriebsgefahr (bspw. Überschreiten der Richtgeschwindigkeit) regelmäßig 20 % und nicht 60 %.

 

Quellen:

OLG Hamm, NZV 95,194

OLG Hamm 6 U 191/99

 

Folgender Urteilsleitsatz des LG DA findet sich auf www.polizei-dresden.de:

Richtgeschwindigkeit

Wer mit 160 km/h über die Autobahn fährt, erhöht die Betriebsgefahr seines Autos.

Kommt es zum Unfall, haftet der Fahrer auch dann mit 20%, wenn der Crash durch den Fehler eines anderen verursacht wurde.

 

Zweitens gilt - inzwischen zwar in engerem Rahmen - noch immer die Einrede des "unabwendbaren Ereignisses". Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unfall-Verursacher alle Sorgfaltspflichten zuvor missachtet hat. Also nicht IMMER gleich automatische Mithaftung! (Landgericht Darmstadt Az.: 10 O 494/00)

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 22.02.2004 um 12:56 Uhr ]


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Am 22.02.2004 um 01:48 Uhr hat klaus_smart geschrieben:
Quote:


Am 19.02.2004 um 08:46 Uhr hat kugelblitz geschrieben:

Ihr sitzt also alle immer voll konzentriert hinterm Steuer, die Augen weit auf und rechnet jederzeit damit, dass da einer mit 200 Sachen in eurem Kofferraum auftaucht. Aha.

.........


Ist einer von euch schon mal mit Kleinkind Autogefahren? Das kann schon mal ein klein wenig ablenken- genauso wie Radio anmachen, Kippe anzünden, mal kurz nach der Kuh da links gucken oder merken, dass das Handy klingelt..........


 

tschuldige, aber Du bist scheinbar eine fahrende Zeitbombe. :evil:

 

Wer meint sich nicht auf´s fahren konzentrieren zu koennen, dem gehoert der Fuehrerschein abgenommen!

 

Im uebrigen hast Du dir mal Gedanken darueber gemacht das es grad die unsicheren Fahrer/innen sind die brenzlige Situationen heraufbeschwoeren?

 

Wer sich nicht sicher im bewegen eines Kfz. ist sollte lieber mit der Bahn fahren.

 

 

 

klaus

 

 

 

 


 

Wie bist Du denn drauf? Ich finde, Kugelblitz hat hier mit Abstand den ehrlichsten und menschlichsten Beitrag geschrieben.

Von solchen Typen, die denken sie können so

toll Auto fahren und sind ja soo perfekt...gibt es leider viel zu viele auf unseren Straßen.

Ab und zu kannst Du auch in der Zeitung deren Namen lesen. Zwischen den Geburts- und Hochzeitsanzeigen.

 

@alle anderen, die so viel Verständnis für den Testfahrer haben:

 

Ich glaube nicht, dass auch nur einer von euch so denken würde, wenn es EUER Kind oder EURE Frau getroffen hätte.

 

Und es hat doch keiner gesagt, dass die Frau "unsicher" gefahren ist, oder?

Sie hat sich erschrocken! Eine ganz menschliche Reaktion!

 

Also nee,

Maike


b9nx1.jpg

In Farbe uuund buuunt

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Also ich möchte hier auch keine Lanze für den Testfahrer brechen. Ich gehöre, was Gesetzesübertretungen angeht, viel eher zu den Verfechtern der Null-Toleranz-Schiene und vor Unrecht habe ich nicht den geringsten Respekt, egal, von wem es gesprochen oder praktiziert wird. Ich kann mir ferner, wie ihr alle übrigens auch (!), gar keine abschließende Beurteilung zu dem in Rede stehenden Vorfall erlauben, denn ich war nicht dabei! Und ich habe auch noch nicht das Urteil mit Begründung im vollen Wortlaut gelesen. Habe nur die Infos, die in der Presse kursieren. Und wie realitätsbezogen die oft sind, wissen wir alle. Aber ich habe auch ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein und das sagt mir in dem Fall: Wenn "Hases" These ("Sie hat sich erschrocken! Eine ganz menschliche Reaktion!") zutrifft - wie gesagt, ich weiß es nicht - dann war nicht (allein) das schnelle Herannahen des Benz für den Unfall ursächlich, sondern der Fahrfehler (Erschrecken) der jungen Frau. Ich frage mich, warum öffentlich darüber diskutiert wurde, ob der Testfahrer den Unfall im Rückspiegel gesehen hat. Entweder er ist schuldig und dann hat der den Unfall VOR seinem Auto ablaufen gesehen, oder er war bereits vorbei und die junge Dame hat erst das "Lenkrad verrissen" als der Benz bereits vorbei gefahren war.

 

Unstreitig ist: Ein solch tragischer Unfall ist für die Betroffenen immer besonders schlimm und diese neigen i.d.R. dazu, sich einen Schuldigen zu suchen, um ihre (durchaus verständliche) Wut abzureagieren. Es wird daher grundsätzlich nicht nach der befangenen Auffassung der Betroffenen geurteilt, sondern "im Namen des Volkes" unterneutraler Beweisaufnahme und nach geltendem Recht. Es gibt darüber hinaus Hunderte von Unfällen mit Todesfolge unschuldig Beteiligter, verursacht durch Betrunkene und/oder durch Raser oder durch junge aufgepowerte Diskoraser und weiß der Geier, was noch alles und die Presse macht nicht ein solches Aufhebens. Hier gab's offenbar mal wieder ein Thema, das man gut "verkaufen" konnte.

 

Es ist sehr tragisch, was da passiert ist, keine Frage! Und ich wage gar nicht, mir vorzustellen, dabei naher Angehöriger zu sein. Aber tragisch fände ich auch, wenn hier Recht unter dem Einfluss einer öffentlichen Vorverurteilung durch die Medien gesprochen worden wäre.


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Ich kann mich dem HasenII hier nur anschließen. Ich fahre jetzt seit 12 Jahren unfallfrei. Aber ich hatte letztens auf dem Beifahrersitz (nein, nicht im smart) den 6 monatigen Sohn eines Freundes sitzen, und als er anfing zu krakeelen, hatte ich *rumms* eine Scharte in die Felge (Bordsteinkontakt) gefahren... warum? Weil man erst einmal instinktiv nach dem Kind schaut!

 

Klar, sollte nicht passieren... idR passiert es auch nicht... aber zu 100% freisprechen von Fahrfehlern kann sich niemand... und wenn alle Verkehrsteilnehmer sich nicht am technischen und menschlichen Limit (vom gesetzlichen will ich jetzt mal gar nicht reden) bewegen, ist immer genügend Spielraum vorhanden, um Gefahrensituationen zu vermeiden oder abzuwenden... dafür gibt es ja u.a. den ach so öden Sicherheitsabstand.

 

Liebe Grüße,

Kai.


ahankgodyoureaman.jpg

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Am 22.02.2004 um 15:43 Uhr hat smartling geschrieben:
... ("Sie hat sich erschrocken! Eine ganz menschliche Reaktion!") zutrifft - wie gesagt, ich weiß es nicht - dann war nicht (allein) das schnelle Herannahen des Benz für den Unfall ursächlich, sondern der Fahrfehler (Erschrecken) der jungen Frau. Ich frage mich, warum öffentlich darüber diskutiert wurde, ob der Testfahrer den Unfall im Rückspiegel gesehen hat. Entweder er ist schuldig und dann hat der den Unfall VOR seinem Auto ablaufen gesehen, oder er war bereits vorbei und die junge Dame hat erst das "Lenkrad verrissen" als der Benz bereits vorbei gefahren war.


 

ja, also sorry mal, eingentlich hab ich mir ja vorgenommen mich aus diesen diskussionen rauszuhalten... aber... wenn an euerm smart ein mercedes mit 250 vorbeidonnert, und vielleicht gerade eben nicht euern wagen streift, dann ist der luftzug und das geräusch schon ziemlich angsteinflößend :-? oder findet ihr das nicht, ich für meinen teil würde mich auch erschrecken.

 

natürlich hat er es auch im rückspiegel sehen müssen wenn er sie wechgedrängelt hätte...

 

ich für meinen teil habe außerdem eine radiofernbedinung am lenkrad, weil ich finde, dass alleine kleine einstellungen am radio schon viel aufmerksamkeit fordern... der mercedes hatte doch bestimmt sogar nen navi an bord??? vielleicht war er ja auch abgelenkt und konnte in letzter sekunde noch so abbremsen, dass es nicht zum crash kam (wilde spekulation) ;-)


Smarte Grüße Carsten

15.gifspritmonitor.de14.gif mit dem guten 95er billigsuper________________________ignorelevel3.gifNightruner, MK-Smart ignorelevel3.gif

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Am 22.02.2004 um 16:40 Uhr hat nospam geschrieben:
(...) Weil man erst einmal instinktiv nach dem Kind schaut! (...)

 

Und deswegen muss nun jemand anders 18 Monate hinter Gittern?


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Am 22.02.2004 um 16:40 Uhr hat nospam geschrieben:
... dafür gibt es ja u.a. den ach so öden Sicherheitsabstand.



Liebe Grüße,

Kai.


 

@RPGamer

zitate solle man nur kürzen, wenn man sie dadurch nicht in ihrer aussage verändert. :roll:

er (Kai) hat von SICHERHEITSABSTAND geschrieben, den hatte der MB fahrer (nach ansicht des Gerichts) nicht eingehalten... er hat aber bestimmt versucht den abstand mit hilfe seiner lichthupe zu messen. :-x

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Am 22.02.2004 um 16:40 Uhr hat nospam geschrieben:
Ich kann mich dem HasenII hier nur anschließen. Ich fahre jetzt seit 12 Jahren unfallfrei. Aber ich hatte letztens auf dem Beifahrersitz (nein, nicht im smart) den 6 monatigen Sohn eines Freundes sitzen, und als er anfing zu krakeelen, hatte ich *rumms* eine Scharte in die Felge (Bordsteinkontakt)

Wenn jetzt an Stelle des Bordstein ein Passant am Strassenrand gestanden haette waere der jetzt tod.

Ja sagt mal Leute, was ihr hier vom Stapel laesst und im Strassenverkehr veranstaltet ist unverandwortlich!

Wer unsicher faehrt gehoert nicht auf die Autobahn!

Wer sich im Strassenverkehr ablenken laesst sollte einsehen das er nicht faehig ist ein Kfz. zu fuehren!

Da soll doch jetzt tatsaechlich der Fuehrerschein mit 17 auf Probe eingefuehrt werden, wo 20 jaehrige noch nicht einmal faehig sind konzentriert zu fahren. Da kann man doch nur noch mit dem Kopf schuetteln.....


Gruss aus Essen, Klaus

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Am 22.02.2004 um 18:55 Uhr hat Pfandflasche geschrieben:
@RPGamer
Zitate solle man nur kürzen, wenn man sie dadurch nicht in ihrer aussage verändert. :roll:

 

Es hat nicht wirklich die Aussage verändert...

Denn meine Aussage bleibt ja bestehen, weil jemand ablenkt ist soll jemand anders hinter Gittern? :-?

 

Ich bin sicher NICHT gegen eine Verurteilung denn es gibt schon ein wenig wogegen der DC-Fahrer verstoßen hat... aber Haftstrafe halte ich für übertrieben.

 

Und das Argument das das Kind die Frau abgelenkt hat ist kein Argument FÜR eine Verurteilung oder? ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 22.02.2004 um 19:25 Uhr ]


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Am 22.02.2004 um 19:07 Uhr hat klaus_smart geschrieben:
Ja sagt mal Leute, was ihr hier vom Stapel laesst und im Strassenverkehr veranstaltet ist unverandwortlich!
Wer unsicher faehrt gehoert nicht auf die Autobahn!
Wer sich im Strassenverkehr ablenken laesst sollte einsehen das er nicht faehig ist ein Kfz. zu fuehren!
Da soll doch jetzt tatsaechlich der Fuehrerschein mit 17 auf Probe eingefuehrt werden, wo 20 jaehrige noch nicht einmal faehig sind konzentriert zu fahren. Da kann man doch nur noch mit dem Kopf schuetteln.....

 

Nun gut, ich muß meine Aussage tw. widerrufen, augenscheinlich gibt es denn doch zumindest einen einzigen Menschen im Straßenverkehr, der sein Fahrzeug zu jeder Zeit wie bisher so auch in Ewigkeit auch bei Fehlverhalten anderer Straßenverkehrsteilnehmer zu 100% schadfrei durch unsere Straßen geleitet...

 

Amen :-D

 

PS: sollte ich jemals erfahren, daß du einen selbstverschuldeten Unfall hattest, sei es auch nur ein Parkrempler, werde ich eine Flasche Sekt köpfen...

 

...naja, eigentlich wärst du mir nur'n Piccolo wert :lol:


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Am 22.02.2004 um 19:23 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Es hat nicht wirklich die Aussage verändert...

 

Hat es doch, denn was hat meine Abgelenktheit mit dem "Autobahnraser"-Urteil direkt zu tun?

 

Denn du baust hier eine direkte (falsche)Argumentationskette auf, während ich nur ein persönliches Beispiel aufgeführt habe...


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Hehe so langsam wirds lustig hier...

Es stimmt bedingt aber so langsam driftete das ganze hier dahin gehend ab das die Fahrerin vll. abgelenkt war aber das die Strafe trotzdem irgendwie gerechtfertig ist oder seh ich das falsch?

-----------------

- RPGamer

 

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Jeder macht Fehler, aber es geht ja hier darum, dass ein Dritter dadurch bestraft werden soll. Es wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen, dass er während der Fahrt noch nie einer mentalen Ablenkung unterlegen ist. Und je mehr Kilometer man fährt, umso größer ist allein statistisch schon die Wahrscheinlichkeit, dass einem so etwas widerfährt. Sei es auch nur wegen zweier oder dreier verkehrsbedingter Vorgänge, die sich gerade gleichzeitig vor und/oder neben einem abspielen und sich im Nahhinein herausstellt, dass man sich leider auf den falschen konzentriert hatte. :(

 

Aber dieser Fehler ist dann stets demjenigen anzulasten, der unachtsam ist. Erschrecken kann man grundsätzlich nur durch überraschende Ereignisse, mal ganz abgesehen davon, ob es mit solch schwachem Nervenkostüm nicht schon Fahrlässigkeit darstellt, überhaupt die Autobahn respektive die Überholspur zu benützen und sich dann wegen so einer Lappalie (sich rasch von hinten näherndes Fahrzeug) unkontrolliert zu erschrecken. Da der Mercedes schließlich nicht vom Himmel gefallen sein kann, hat die junge Dame zudem offenbar - trotz Fahrens auf der Überholspur und nach wahrscheinlich gerade vorher erfolgtem Fahrstreifenwechsel (!) - den rückwärtigen Verkehr nicht im Auge behalten bzw. gehabt. Was macht so jemand, wenn vor ihm überraschend ein Stauende auftaucht, oder ein Vogel sich im Tiefflug in Richtung Windschutzscheibe bewegt, oder ein Hase (:-D) vor dem Fahrzeug die Fahrbahn quert? Was, wenn der Hintermann seinen Überholvorgang außerorts durch Hupen ankündigt? Oder abends "überraschend" ein Auto mit Xenon und eingeschalteten Neblern entgegenkommt? Immer verreißen? Na ja... am besten auch noch nach links auf die Gegenfahrbahn, was? :(

 

Noch etwas gilt es zu bedenken: Da Mercedes selbst seine Fahrzeuge generell, selbst auf ausdrücklichen Kundenwunsch, nicht "freilegt", kann man von einer max. Geschwindigkeit von 250 - 260 km/h ausgehen. Angenommen die Dame fuhr selbst mit etwa 100 km/h. Dann würde der Benz mit 40 m/s heran nahen, sofern er seine Geschwindigkeit nicht verringert, was ich jedoch ausschließe. Also näherte er sich tatsächlich mit einem geringeren Wert, bspw. durchschnittlich 25 m/s. Der Benz muss also, trotz seines hohen Tempos, bereits seit einigen Sekunden im Rückspiegel zu sehen gewesen sein. Er hat wahrscheinlich abgebremst, aber nur gerade so weit, dass er den Kia nicht platt gewalzt hätte, sofern dessen Fahrerin sich geweigert hätte Platz zu machen (was aus Trotz/Sozialneid/was-auch-immer auch schon mal vorkommt, nach dem Motto: "ich darf auf die linke Spur, also bin/bleib ich auf der linken Spur"). Aber der "Tester" hat seinen Benz vielleicht dicht auflaufen lassen in der begründeten Annahme, es gibt ja gleich wieder "Luft". Er musste nicht annehmen, dass die Dame länger links verbleibt als zulässig (§ 1 StVO). Viele meinen ja, man müsse beim Überholen zunächst den vollen Sicherheitsabstand zum Überholten herstellen, um wieder einzuscheren. Falsch! Und wenn die Dame mit 100 km/h einen LKW überholt, der selbst 89 km/h fährt, so ist das ebenfalls nicht zulässig, da man zum Überholen "wesentlich schneller" als der zu Überholende sein muss ( = mind. + 20 km/h!).

 

Außerdem: Kurzzeitiges, verkehrsbedingtes Dichtauffahren ist ja auch nicht verboten! Und es ist auch nicht verboten 250 km/h auszufahren. Wenn man mit 250 km/h fährt, kommt es immer wieder mal dazu, dass langsame Fahrzeuge die Überholspur befahren. Selbst wenn man vorausschauend und möglichst rücksichtsvoll fährt, kommt man dem erheblich langsamer Vorausfahrenden zwangsläufig beachtlich nahe, denn man muss ja so einen 2-Tonnen-Watz erst mal um 150 km/h runterbremsen. Wenn man nicht gleich jedesmal das ABS beauftragen will, dann sind kurzzeitige Abstandsverkürzungen durchaus möglich, insbesondere wenn sich dann noch einer mal eben von rechts her zwischen den Bremsweg knäult.

 

Das liest sich nun, als ob ich den Testfahrer als Opfer hinstellen wollte. Nein, irgendwas - was ich jedoch bisher aus den Informationen der gemeinen Presse noch nicht entnehmen konnte - muss der Fahrer wohl auch massiv falsch gemacht haben, sonst wäre das Urteil sicher nicht so deutlich ausgefallen.

 

Wahrscheinlich hat auch er den Kia rechtzeitig gesehen und das dichte Auffahren billigend in Kauf genommen oder an Stelle der Lichthupe sogar als Taktik eingesetzt. Wäre Letzteres tatsächlich erwiesen, und nicht nur durch subjektive Einschätzungen einiger Arbeitskollegen vermutet, dann sind 18 Monate für zwei Tote in der Folge, äußerst "knapp" bemessen.

 

Aber das Urteil ist ja andererseits auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss (nicht rechtskräftig). Ich werde mir den Wortlaut interessehalber ohnehin beschaffen, denn obwohl ich mich als eher fairen und souveränen Verkehrsteilnehmer betrachte, könnte es schon sein, dass ich auch schon mal jemand erschreckt habe. Aber vielleicht leide ich ja auch schon mehr oder weniger unter einem gewissen Realitätsverlust... :roll: Man weiß ja nach diesen Presseberichten nun gar nicht mehr, was heutzutage so alles dazu geeignet ist, Leute zu "erschrecken". Und irgendwie blickt wohl gerade im Moment alles auf der Autobahn auf die FahrerInnen großer Mercedes, um bei jeder Kleinigkeit zu deuten: "Seht nur da, das ist genau so Einer!" Die Bereitschaft, jemanden auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen, dürfte mit den Medienberichten zu dem sog. "Raser" vermutlich ebenfalls stark gestiegen sein.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Quote:

Am 22.02.2004 um 20:45 Uhr hat nospam geschrieben:

PS: sollte ich jemals erfahren, daß du einen selbstverschuldeten Unfall hattest, sei es auch nur ein Parkrempler, werde ich eine Flasche Sekt köpfen...

Lass mich deine Adresse wissen und ich schick dir dann ne Flasche zu. :)

In meinen bisher 34 Jahren Fuehrerschein hab ich zumindest bisher noch keinen selbstverschuldeten Unfall oder Rempler gehabt. (dreimal auf Holz klopf)

 

Klaus


Gruss aus Essen, Klaus

spritmonitor.de

smarte Links für smarte Fahrer

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Leichte (!) Schläge auf den Hinterkopf sollen ja das Denkvermögen immens anregen.....

Klopf mal weiter auf Holz, Mr. Perfect ;-)

 

Verandwordungsvolle Krüße

Maike

*klopfklopfklopf* ah ja, jetzt gehts wieder :lol:


b9nx1.jpg

In Farbe uuund buuunt

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Quote:

Am 18.02.2004 um 10:39 Uhr hat RPGamer geschrieben: ...Vor allem, wenn man bedenkt, daß jmd., der betrunken jmd. zu Tode fährt, "nur" eine Bewährungsstrafe bekommt. (Heut' morgen im Radio gehört...)...

der berühmteste fall dieser art wird demnächst vorstand der bahn ag (bayerns noch-wirtschaftsmin. wiesheu)

 

-----------------

smarte grüsse

 

:) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von jrr am 20.11.2005 um 00:34 Uhr ]


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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